Erst vor wenigen Tagen fand eine erste, wirklich denkwürdige öffentliche Expertenanhörung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre statt, bei der vor allem der Frage der verfassungsrechtlichen Einordnung der bekannt gewordenen Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste inklusive des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) nachgegangen wurde. An diesem Donnerstag, also nur einen Tag vor dem Jahrestag der ersten Veröffentlichungen durch Edward Snowden zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre, an dem verschiedene Aktionen in der ganzen Republik stattfinden, findet nun im Rahmen der 7. Sitzung des Untersuchungsausschuss eine weitere – öffentliche – Anhörung statt.
Am gestrigen 2. Mai 2014 fand ein öffentliches Fachgespräch des Ausschuss "Digitale Agenda" statt. Diesmal ging es erneut um das Thema „Netzneutralität“, mit dem sich das Parlament seit Jahren äußerst intensiv beschäftigt. Die Bundesregierung weigert sich weiterhin, endlich eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die die Netzneutralität effektiv gesetzlich sichert. Über die Tagesordnung der Sitzung, den zwischen allen Fraktionen im Vorfeld der gestrigen Sitzung abgestimmten Fragenkatalog, die zur Anhörung geladenen Sachverständigen und die hierzu eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen hatten wir mehrfach ausführlich berichtet. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video des gestrigen Fachgesprächs.
Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich seit mehreren Jahren sehr intensiv mit der Netzneutralität. Das Thema war immer wieder Gegenstand von intensiven parlamentarischen Beratungen. Am Montag, dem 2. Juni 2014, findet im Rahmen der nächsten Sitzung des Ausschusses „Digitale Agenda“ ein öffentliches Fachgespräch statt. Hier findet Ihr alles Wissenswerte zum Fachgespräch, zu dem Ihr Euch nach wie vor anmelden könnt. An dieser Stelle dokumentieren wir den Fragenkatalog, der von allen Fraktionen gemeinsam erarbeitet wurde und im Vorfeld der Anhörung an die geladenen Expertinnen und Experten zur Beantwortung übersandt wurde. Hier findet Ihr einen aktuellen Beitrag von mir zur Frage des weiteren Vorgehens der schwarz-roten Bundesregierung in Sachen Netzneutralität.
Heute findet die nächste Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre statt. Während weiterhin – zunächst nicht öffentlich - der Frage nachgegangen wird, auf welchem Wege der - aus unserer Sicht zentrale - Zeuge Edward Snowden durch den Ausschuss gehört werden kann, findet am heutigen Tag eine - öffentliche - Expertenanhörung statt, bei der vor allem der Frage der rechtlichen Einordnung der bekannt gewordenen Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste nachgegangen werden soll.
Im Vorfeld der am 25. Mai 2014 im Deutschland stattfindenden Wahlen zum Europäischen Parlament hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wie bereits in den letzten Jahren erneut Wahlprüfsteine zu den von ihm bearbeiteten Themenfeldern verschickt. Einen begleitenden Blogpost mit allen eingegangenen Antworten findet Ihr auf den Seiten des AKs. An dieser Stelle dokumentieren wir gesondert die Antworten von Bündnis 90/Die Grünen auf die Wahlprüfsteine, die ihr hier auch noch einmal als pdf findet.
In einem Urteil vom 24.04.2013 zur Antiterrordatei hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Konturen des verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes geschärft und hohe Anforderungen an die informationelle Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten formuliert. Wegen seiner grundsätzlichen Aussagen ergibt sich aus dem Urteil ein weitreichender Handlungs- und Prüfbedarf, der weit über das Antiterrordateigesetz hinaus geht. Am 04. April 2014 hat die grüne Bundestagsfraktion im Rahmen des von ihr gesetzten Schwerpunktes “Digitale Bürgerrechte” ein Fachgespräch mit dem Titel „Datenschutz und Trennungsgebot in der Sicherheitspolitik“ veranstaltet. Nun liegt die Reader Fachgespräch Datenschutz & Trennungsgebot vor. Die Dokumentation, die wir allen Interessierten zur Verfügung stellen, enthält unter anderem die sehr konkreten Thesenpapiere der Referentinnen und Referenten.
Seit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die Debatte um das weitere Vorgehen in Sachen Vorratsdatenspeicherung wieder voll entbrannt. Als extrem ideologisch erweisen sich die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, die trotz der zweiten herben Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshofs weiter an der hoch umstrittenen Datenspeicherung festhält. Nachdem die schleswig-holsteinischen Grünen bereits auf ihrem letzten Kleinen Parteitag vor einigen Wochen einen Beschluss gegen anlasslose Massenüberwachung gefasst haben, in dem sich auch eine deutliche Absage an die Vorratsdatenspeicherung findet, haben wir als schleswig-holsteinische Grünen gerade nochmals - einstimmig – einen aktuellen Beschluss gegen die VDS gefasst. Den Beschluss dokumentieren wir an dieser Stelle im Wortlaut.