In einem gestrigen Blogpost, in dem wir einen kurzen Ausblick auf verschiedene netzpolitisch relevanten Punkte, die diese Woche auf der Agenda des Bundestages stehen, haben wir bereits angedeutet, dass es in dieser Woche unter anderem auch einen Antrag zu Softwarepatenten und eine entsprechende Debatte im Plenum des Bundestages geben wird. Als Grüne sprechen wir uns seit langem gegen Softwarepatente aus und freuen uns über eine nun vorliegende interraktionelle Initiative.
Der Anschlag auf den Boston-Marathon, einen der großen Traditionsläufe weltweit, ist ein gezielter Anschlag auf unsere freie Gesellschaft. Wir trauern gemeinsam mit den Angehörigen der getöteten Opfer und wünschen den Verletzten baldige Genesung. Die Hintergründe der Tat gehören rasch aufgeklärt. Alle Sicherheitsverantwortlichen müssen nun einen kühlen Kopf bewahren und besonnen reagieren. Zum Anschlag auf den Boston-Marathon und den reflexhaften Forderungen des innenpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), habe ich heute gemeinsam mit dem Sprecher für innere Sicherheit der grünen Bundestagsfraktion, Wolfgang Wieland, folgendes erklärt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bestandsdatenzugriff (pdf) wurde in der letzten Sitzungswoche des Bundestages gegen unseren Widerstand verabschiedet. Der Gesetzentwurf liegt jetzt im Bundesrat und kann dort theoretisch noch aufgehalten werden, was allerdings angesichts der Zustimmung der SPD nicht wahrscheinlich ist. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal die Kritikpunkte, die wir an dem jetzigen Gesetzentwurf haben und mahnen dringende Nachbesserungen im Sinne des Grundrechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger an.
Die Bundesregierung scheint aus den Erfahrungen im Zuge der Verhandlungen des sogenannten, letztendlich gescheiterten ACTA-Abkommens wenig gelernt zu haben. Maßgeblich für dessen Scheitern war eine absolut unzureichende Transprarenz der Verhandlungen und eine mangelnde Beteiligung der nationalen Parlamente sowie der Zivilgesellschaft. Nun stehen die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika vor der Tür. Auf meine Frage, ob sie über den Inhalt eines ersten Entwurfs des Verhandlungsmandats berichten kann, schweigt sich die Bundesregierung aus und verweist stattdessen nebulös auf andere Abkommen der EU mit Drittstaaten. Die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage lässt nur einen Schluss zu: Die Bundesregierung scheint bei dem neuen Abkommen die gleichen Fehler machen zu wollen, wie sie sie bereits bei ACTA gemacht hat.
Am Montag, dem 18. März 2013, fand im Rahmen der 31. Sitzung des Unterausschusses Neue Medien ein öffentliches Gespräch zur „Stiftung Datenschutz“, zudem neben Peter Schaar als Bundesdatenschutzbeauftragter auch der Präsident der Stiftung, Frederick Richter, eingeladen war, sowie im Anschluss, ein Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium zum Thema „Internetverwaltung“ statt, bei dem es vor allem um das Domain-Namen-System einschließlich der Top-Level-Domains sowie sonstige aktuelle Entwicklungen im Bereich der Internetverwaltung ging. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video für all diejenigen, die Ausschusssitzung nicht live verfolgen konnten.
Die Verabschiedung des Leistungsschutzrechts ist kein Sieg für die Verlage. Auch nicht für die politischen Parteien und Fraktionen, die es wollten. Es gibt Siege, die kosten soviel, dass sie zur Niederlage werden. Und deswegen ist die Geschichte des Leistungsschutzrechts in dieser 17. Legislaturperiode Dokumentation einer brutalen Niederlage der Befürworter dieses Projekts.