Heute hat die Opposition geschlossen die öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ unter Protest verlassen, nachdem deutlich geworden war, dass die Koalitionsfraktion das parlamentarische Verfahren missbraucht, um eine sachbezogen als auch kritische Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf zu verunmöglichen. Insgesamt haben wir kein Verständnis für das Vorgehen der Großen Koalition – dies insbesondere nicht angesichts der verfassungsrechtlich heiklen Fragen, die es zu klären gilt. CDU/CSU und SPD riskieren auf diesem Weg eine weitere Niederlage vor höchsten Gerichten. Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln in dieser Kernfrage der Rechtsstaatlichkeit streiten und notfalls die Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht beklagen.
Auch in der letzten Sitzungswoche des Jahres 2015 ist es uns wichtig über aktuelle Neuigkeiten über Netzpolitik aus dem Parlament zu berichten. Am 30. November fand eine öffentliche Anhörung der Ausschüsse Digitale Agenda und Recht und Verbraucherschutz statt. Gegenstand der Anhörung war der von uns Grünen vorgelegte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Entwurf zielt darauf ab, eine Verbesserung der Transparenz und der Bedingungen beim sogenannten Scoring ("Scoring-Änderungsgesetz") durchzusetzen. Das Video der Anhörung dokumentieren wir hier.
Der Innenausschuss im Deutschen Bundestag lädt am Montag, 30.11.2015 von 14.00 bis 16.00 Uhr zu einer öffentlichen Anhörung ein. Thema wird der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sein. Der Entwurf zielt darauf ab, eine Verbesserung der Transparenz und der Bedingungen beim Scoring (Scoring- Änderungsgesetz) durchzusetzen.
Nicht erst seit dem durch Edward Snowden bekannt gewordenen Überwachungs- und Abhörskandal westlicher Geheimdienste ist klar, dass digitale Infrastrukturen weitreichend kompromittiert sind. Beinahe täglich erfahren wir von gravierenden Sicherheitslücken in Software und von zahlreichen Hackerangriffen. Die Hütte brennt, Konsequenzen sind lange überfällig! Die Bundesregierung hat nun ein IT-Sicherheitsgesetz vorgelegt, dass nahezu von allen Seiten völlig zurecht als verfassungsrechtlich bedenklich, unausgegorenen, widersprüchlichen und teils kontraproduktiv kritisiert wird.
Am morgen Freitag, dem 19.03.2015 berät der Bundestag in erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz). Die Debatte findet zwischen 09:00 und 10:50 Uhr statt. Für die Grüne Bundestagsfraktion werden Konstantin und Dieter Janecek als wirtschaftspolitischer Sprecher reden. An dieser Stelle bereits der Hinweis auf die am 20. April 2015 stattfindende Anhörung des (federführenden) Innenausschusses.
Vor kurzem verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes und der Stellung des/der Beauftragten für den Datenschutz. Eine […]
Neben einer Anhörung des Ausschusses „Digitale Agenda“ zur Urheberrechtsreformen auf deutscher und europäischer Ebene sowie dem Leistungsschutzrecht, die am Mittwoch stattfinden […]
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