Mit Überraschung hat Wolfgang Wieland auf den Seiten des AK Vorrat gelesen, dass er nun für die Vorratsdatenspeicherung sei. Das Gegenteil ist richtig - und das weiß, bei allem Verständnis für seine parteipolitischen Interessen als Chef der Piratenfraktion in Kiel, auch der Verfasser des Artikels Patrick Breyer. Schließlich haben er und Wolfgang Wieland gemeinsam gegen das deutsche Vorratsdatenspeicherungs-Umsetzungsgesetz geklagt.
Heute Morgen meldete das Deutschlandradio, das die Vorratsdatenspeicherung für die Koalition in dieser Legislaturperiode offenbar vom Tisch sei. Seit langem fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich endlich von der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sämtlicher Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger zu verabschieden. Wenn die Koalition sich nun tatsächlich von der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet hat, wäre dies der einzig richtige Weg aus einem selbst verschuldeten Koalitionschaos. Nachdem die Befürworter einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung weder einen über Einzelfälle hinausgehenden Beleg des Nutzens, noch die verfassungsrechtlich saubere Umsetzbarkeit von Massenspeicherungen nachweisen konnten, bleibt der Bundesregierung nur eine Möglichkeit: Sie muss sich auf Europäischer Ebene mit aller Vehemenz für die Aufhebung der zugrundeliegenden Richtlinie aussprechen. Die Zeit des Taktierens auf Kosten der Bürgerrechte muss ein für allemal vorbei sein.
Heute debattierte der Innenausschuss des Deutschen Bundestages erneut über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und die zugrundeliegende Richtlinie. Zu Gast war unter anderem auch ein Vertreter der EU-Direktion Innere Sicherheit, der noch einmal die Erwartung der Europäischen Kommission, die bestehende Richtlinie umzusetzen, formulierte. Gleichzeitig machte der Kommissions-Vertreter noch einmal explizit darauf aufmerksam, dass die Kommission durchaus auch eine Verschärfung der Richtlinie in Betracht zieht - angesichts der Urteile mehrerer europäischer Verfassungsgerichte ein Szenario, das bislang innerhalb der deutschen Diskussion kaum beachtet wurde.
Heute beschäftigte sich sowohl der Innen- als auch der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages noch einmal mit dem aktuellen Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI). Über die Studie hatten wir ausführlich berichtet. Die Verfasser des Gutachtens, das vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegeben wurde und in den letzten Wochen und Tagen für ganz erhebliche Verstimmungen innerhalb der schwarz-gelben Koalition gesorgt hatte, kommen in ihrer Untersuchung zu dem Schluss, dass die Vorratsdatenspeicherung keinen messbaren Einfluss auf die Aufklärungsquoten der Strafverfolgungsbehörden hat. Durch die Ergebnisse der jüngsten Studie fühlen wir uns darin bestätigt, auch weiterhin für eine grundrechtsschonendere Alternative zur Vorratsdatenspeicherung einzutreten. Wir sehen die Befürworter einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung – sowohl auf deutscher wie auch auf europäischer Ebene - in der Pflicht, die tatsächliche Notwendigkeit beziehungsweise Nützlichkeit der Vorratsdatenspeicherung und eine Vereinbarkeit dieser mit EU-Grundrechten nachzuweisen. Ein solcher Beweis steht bis heute aus.
Meine Anfrage im Innenausschuss des Deutschen Bundestages diese Woche hat ergeben, dass die Bundesregierung dem geplanten EU-System zur Bankdatenspeicherung EU-TFTS völlig indifferent gegenüber steht. Angesichts der Gefahren für den Datenschutz, die von diesem Vorhaben ausgehen, ist das unerhört. Ich erwarte von der Bundesregierung eine entschieden datenschutzfreundliche Positionierung in den weiteren Verhandlungen. Mit Spannung sehe ich der geplanten Grundrechtsfolgenabschätzung der Europäischen Kommission entgegen.
Im Innenausschuss des Europäischen Parlaments, dem so genannten LIBE-Ausschuss (Committee of Civil Liberties, Justice and Home Affairs), geht es am 15. und 16. Juni in Brüssel um einige innen- und netzpolitische Initiativen von großer Brisanz, die es sicher zu verfolgen lohnt
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