In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- […]
Seit heute Mittag kennen wir ihn, den Koalitionsvertrag einer etwaigen neuen GroKo. An dieser Stelle will ich eine Erst-Bewertung der […]
In den vergangenen Wochen führten CDU, Grüne und FDP Koalitionsgespräche in Schleswig-Holstein. Heute wurde der Koalitionsvertrag der Öffentlichkeit vorgestellt. Für die […]
Am 16. November 2016 wurde der Koalitionsvertrag von SPD Berlin, Die Linke Berlin und Bündnis 90/Die Grünen Berlin vorgestellt. Den […]
Die Verbreitung von öffentlichen WLAN ist durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte Störerhaftung über Jahre behindert worden. Umso spannender wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Störerhaftung erwartet. Die Bewertungen des Urteils gehen durchaus weit auseinander. Aus unserer Sicht hat das Urteil Licht und Schatten. Vor allem wirft es aber zahlreiche neue Fragen auf, zum Beispiel die, wie die rechtlichen Vorgaben des Gerichts konkret umgesetzt werden sollen. Aber auch die Frage, wie die Bundesregierung auf das Urteil reagiert, ist offen. Das ist das Ergebnis und die Antwort auf eine schriftliche Frage, die Konstantin der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen in Sachen Störerhaftung nach dem Urteil des EuGH gestellt hat.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, in der sich zahlreiche Länder zusammengeschlossen haben, um gemeinsam die Themen Open Government und Open Data voranzutreiben. Deutschland erfüllt die Voraussetzungen für einen Beitritt seit langem, hat jedoch von der Möglichkeit bisher jedoch keinen Gebrauch gemacht. Trotz klarer Absichtserklärung im schwarz-roten Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung ihr Versprechen bis heute nicht in die Tat umgesetzt. Immer und immer wieder hatten wir die Bundesregierung gemeinsam mit einer engagierten Zivilgesellschaft zum Beitritt aufgefordert. Nun will die Bundesregierung der Initiative offenbar endlich beitreten.
Die aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, die Tabea, Konstantin und Renate Künast noch einmal zum hoch umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger gerade erhalten haben, zeigt, dass die Bundesregierung vollkommen strategielos agiert und mittlerweile scheinbar jedewede Handlung in Richtung angekündigter Evaluierung längst eingestellt hat.
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