Das ACTA-Abkommen steht kaum vor dem Aus und schon droht mit der für den Herbst diesen Jahres geplante Novellierung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern (IPRED) der nächste Versuch, die Urheberrechtsdurchsetzung zu verschärfen. In einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung wollte Konstantin von der Bundesregierung wissen ob "Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung an dem am "Welttag des Geistigen Eigentum" am 26. April 2012 von der Europäischen Kommission veranstalteten Workshop über eine mögliche Neufassung der Richtlinie zur Durchsetzung des geistigen Eigentums (IPRED - Intellectual Property Rights Enforcemant Directive) der Europäischen Kommission teilgenommen" haben und welche Position die "Bundesregierung bezüglich der Notwendigkeit einer Neufassung der entsprechenden Richtlinie" vertrat und vertritt. Hier die Antwort der Budnesregierung.
Festern haben sich die EU-Innenminister darauf verständigt, die innerhalb der Europäischen Union anfallenden Flugastdaten nicht nur fünf Jahre zu speichern, sondern sie auch rastern zu wollen. Nach EU/USA-Fluggastdatenabkommen, Diskussion um Vorratsdatenspeicherung und SWIFT sowie zahlreicher anderer Projekte, wird das Ausmaß des zunehmenden EU-Überwachungswahns durch die jetzige Diskussion um das EU-Fluggastdatenabkommen einmal mehr sichtbar. Die jetzgen Pläne sind der traurige Höhepunkt einer eindimensionalen, am Generalverdacht ausgerichteten Politik. Angesichts der Gesamtentwicklung bleibt es vordringliches Ziel der grünen Netz- und Innenpolitik, verloren gegangene Freiheitsräume zurückzugewinnen und die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger aktiv zu stärken.
Am gestrigen Montag, den 26. März 2012, fand zwischen 13.00 und 14.30 Uhr die 20. Sitzung des Unterausschuss Neue Medien statt. Das Schwerpunktthema der öffentlichen Sitzung war die „Netzpolitische Agenda der Europäischen Kommission“. Über die bevorstehende Anhörung hatten wir berichtet. Am Anfang der Sitzung haben die Direktoren Paul Nemitz (Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission) und Detlef Eckert (Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien) kurze Eingangsstatements gehalten und anschließend Fragen der einzelnen Fraktionen beantwortet. All diejenigen, die die gestrigen Sitzung verpasst haben, können die komplette Anhörung hier noch einmal nachschauen.
Viele Telekommunikationsfirmen, das hat eine Studie, die die europäischen Regulierer vor Kurzem vorgelegt haben, deutlich gemacht, verstoßen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität. Die Diskussion, ob es einer gesetzlichen Festschreibung des Prinzips der Netzneutralität bedarf, wird seit langem intensiv geführt - sowohl auf bundes- wie auf europäischer Ebene. Als Grüne kämpfen wir seit langem für eine echte Netzneutralität. Im Bundestag haben wir verschiedene Anträge hierzu vorgelegt und uns am Konsultationsprozess der Europäischen Kommission beteiligt. Die Bundesregierung haben wir immer wieder dazu aufgefordert, sich - auch auf europäischer Ebene - für eine gesetzliche Regelung zur Festschreibung der Netzneutralität einzusetzen - bislang ohne Erfolg. Trotz dieser intensiven Diskussionen auf Bundes- und Europaebene und der Erkenntnis, dass die Netzneutralität akut gefährdet ist, hat es die schwarz-gelbe Bundesregierung bisher leider verpasst, eine gesetzliche Regelung zur Wahrung der Netzneutralität vorzulegen.Nach Vorlage der neuesten Studie wird die Luft für diejenigen, die immer wieder behaupten, es gäbe keine Verstöße gegen die Netzneutralität, immer dünner. Wir bleiben am Ball.
Die Ko-Fraktionsvorsitzenden der Grünen/EFA im Europäischen Parlament, Rebecca Harms und Daniel Cohn-Bendit haben einen Brief an Kommissionspräsidenten José Barroso geschrieben und um Klarstellungen der Kommission zur Ankündigung, das umstrittende ACTA-Abkommen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen lassen zu wollen. Den Brief von Rebecca und Dany dokumentieren wir auch hier noch einmal.
Heute hat die Europäische Kommission entschieden, das umstrittene ACTA-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen zu wollen. Wir begrüßen es, dass sich die Europäische Kommission der seit langem bestehenden Forderung der Grünen nach einer Überprüfung des umstrittenen Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof nun endlich anschließt. Eine solche Überprüfung von ACTA hinsichtlich der Vereinbarkeit mit geltenden EU-Grundrechten ist überfällig. Eine Billigung des Abkommens durch den Gerichtshof darf jedoch keinen Freifahrtsschein für ACTA sein. Eine juristische Überprüfung ersetzt eine politische Bewertung des Abkommens und seiner weitereichenden Folgen nicht. Diese muss durch die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente auch weiterhin vorgenommen werden.
Nachdem das Anti-Counterfeiting-Trade-Agreement (das ACTA-Abkommen) am Donnerstag von Vertretern der EU in Tokio unterzeichnet wurde werden wir in den letzten Tagen immer wieder mit der Frage konfrontiert, wann ACTA denn nun durch Deutschland ratifiziert und wie der genaue Ratifizierungsprozess aussehen wird. Mit diesem Beitrag wollen wir die wichtigsten Fragen hierzu beleuchten und Euch auf Aktionen, an denen Ihr Euch beteiligen könnt, aufmerksam machen.
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