Seit wenigen Tagen ist es endgültig amtlich: Die schwarz-rote Bundesregierung setzt ihren höchst bürgerrechtsfeindlichen Kurs fort. Sie klärt nicht nur den größten Überwachungs- und Geheimdienstskandal aller Zeiten nicht auf, sie reanimiert auch den Zombie aus der sicherheitspolitischen Mottenkiste - die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Für die Heinrich-Böll-Stiftung hat Konstantin am Tag nach der Verkündung des grundrechtsgefährdenden "Kompromisses" der Minister Maas und de Maiziere einen kurzen Gastbeitrag verfasst, den wir an dieser Stelle dokumentieren.
Am gestrigen 15. April 2015 hat Bundesjustizminister Heiko Maas seine “Leitlinien” zur Entwicklung eines Gesetztes für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dies kommt einer 180 Grad Wende gleich und lässt einmal mehr generelle Zweifel am Stellenwert der Grund- und Bürgerrechte innerhalb der SPD aufkommen. In einem kurzen Beitrag nimmt Malte eine erste Kritik an den Leitlinien vor.
Die heute durch Bundesjustizminister Maas und Bundesinnenminister de Maizière vorgestellten Leitlinien für "Höchstspeicherfristen" sind nichts anderes als ein fauler Kompromiss in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung gehört nicht ins Parlament sondern auf die Müllhalde der Geschichte. Statt das endlich zu akzeptieren, setzt die schwarz-rote Bundesregierung ihren bürgerrechtsfeindlichen Kurs unbeirrt fort. Nach dem jüngsten Vorstoß Sigmar Gabriels ist der SPD-Justizminister nach wenigen Tagen umgekippt. Wir behalten uns den erneuten Gang naxch Karlsruhe explizit vor.
Gerade hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière vorgeschlagen, im Schengen-Raum wieder Passkontrollen bei Flugreisenden einzuführen. Konstantin hat klargestellt, dass es angesichts der tragischen GermanWings-Katastrophe – gerade als Gesetzgeber – zunächst gilt, kühlen Kopf zu bewahren und nicht aktionistisch irgendwelche Forderungen in den politischen Raum zu werfen. Als Grüne machen wir seit langem auf bestehende Defizite in Sachen Flugsicherheit aufmerksam. Die Bundesregierung setzte viel zu lang auf stigmatisierende und ineffektive Terroristen-Ausweise und bürgerrechtsfeindliche anlasslose Massenüberwachung aller Reisenden.
Sowohl netzpolitik.org als auch Spiegel Online berichten über die Verschärfung des sogenannten „Hackerparagraphen“, also § 202c StGB. Obwohl auch die SPD vor Kurzem noch den umstrittenen Paragraphen auf seine tatsächliche Sinnhaftigkeit und etwaige kontraproduktive Wirkungen hin evaluieren wollte, verschärft man nun mit Hinweis auf eine entsprechende EU-Richtlinie das Strafmaß für Vergehen nach § 202c StGB. Dies haben wir heute thematisiert, denn als Grüne sehen wir den Hackerparagraphen nach wie vor sehr kritisch
Der heute im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zum Bundesverfassungsschutzgesetz wird bislang medial weitgehend unkritisch als tatsächliche Reform und Konsequenz aus den Erfahrungen, die man im Zuge der anhaltenden Enthüllungen um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) gemacht hat, bewertet. Diese Bewertung teilen wir ausdrücklich nicht. Unsere Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung, der eben gerade nicht die notwendigen Konsequenzen zieht, sondern Bürgerrechte gefährdet und Massenüberwachung weiter legitimiert, haben Irene Mihalic, Sprecherin für Innere Sicherheit, und ich heute zum Ausdruck gebracht.
Angesichts der Pläne verschiedener Regierungen, die derzeit in Verhandlung befindlichen EU-Datenschutzstandards aufzuweichen, welche sich aus einem von der britischen Bürgerrechtsorganisation statewatch.org geleakten […]