Aus einer Unterrichtung des Haushaltsausschusses durch das Bundesministerium des Innern (BMI) vom 21. Oktober 2011 geht hervor, dass sich die Gründung und Arbeitsaufnahme der Stiftung Datenschutz entgegen der kürzlichen Versprechen von Bundesinnenminister Friedrich weiter verzögern wird. Man wird deshalb eine Treuhandstiftung errichten, um die eingestellten Haushaltsmittel gemäß der haushaltsrechtlichen Vorgaben zumindest vorübergehend „parken“ zu können. Zugleich gibt das Bundesministerium des Inneren bekannt, die Stiftung Datenschutz werde in Leipzig als Zentrum eines aufstrebenden IT-Sektors angesiedelt werden, um die neuen Länder zu fördern. Eine derart durchsichtige Standort-Kungelei zwischen Bundesregierung und der CDU-geführten sächsischen Landesregierung war nicht anders zu erwarten. Schlicht einen Skandal birgt der knappe Hinweis, dass das Bundesministerium des Inneren als Stifterin sowohl den Vorstand als auch den Verwaltungsrat alleine benennen wird. Dem gemischt zu besetzenden Beirat soll lediglich eine beratende Funktion zukommen. Damit werden alle sach- und fachkundigen Hinweise zur Sicherstellung der Unabhängigkeit des Projekts klar in den Wind geschlagen. Auch die sonstigen Rahmendedingungen stehen in eklatantem Widerspruch zu den vollmundigen schwarz-gelben Versprechen in Sachen Stiftung.
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