Am vergangenen Freitag fand die erste Beratung des Bundestags über den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des BKA-Gesetzes statt. Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für teilweise verfassungswidrig erklärt. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere der Auflagen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gemacht hat, nicht. Statt die gezielte Polizeiarbeit bei konkretem Verdacht mit rechtmäßigen Mitteln zu stärken, weitet die Bundesregierung erneut Massenüberwachungsmaßnahmen aus. Die Möglichkeit der präventiven Überwachung von Gefährdern durch elektronische Fußfesseln ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte. Im Bereich der IT-Datenhaltung nimmt die Bundesregierung einen grundlegenden Paradigmenwechsle vor. Datensätze sollen übergreifend miteinander vernetzt werden. Der zentrale Grundsatz der Zweckbindung ist somit bewusst ausgehebelt. Konstantins Rede zum BKA-Gesetz könnt Ihr hier nachschauen.
Netzpolitik ist das Thema unserer Zeit. Im piqd-Interview mit Katrin Rönicke spricht Konstantin über die Schattenseiten der smarten, digitalen Welt, wie Massen-Überwachung und Datenkraken. Aber auch über die Möglichkeiten, durch Demokratie die Bürgerrechte zu sichern. Das knapp 20 minütige Interview dokumentieren wir an dieser Stelle zum Nachhören und Herunterladen.
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin, Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der grünen Bundestagsfraktion ausdrücklich begrüßt. Erneut hat ein höchstes Gericht eine wegweisende Entscheidung zur grundsätzlichen Unvereinbarkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten gefällt. Wir fordern die Große Koalition auf, von der Datenspeicherung ein für allemal Abstand zu nehmen und die entsprechende Gesetzesgrundlage zurückzunehmen. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger anlasslos unter Generalverdacht. Sie zielt weder auf einen konkreten Verdacht noch auf einen bestimmten Personenkreis ab. Sicherheitspolitisch vernebelt sie den Blick auf das Wesentliche.
Die neue „Cybersicherheitsstrategie“ der Bundesregierung zeigt wohin die Reise nach dem Willen von CDU/CSU und SPD gehen soll: Statt endlich grundsätzliche Weichenstellungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit, zum Schutz digitaler Infrastrukturen und privater Kommunikation vorzunehmen, werden Verfassungsprinzipien offen in Frage gestellt und unübersichtliche Zuständigkeiten weiter zerfasert. Statt dem BMI unterstellte, zerfaserte Zuständigkeiten brauchen wir endlich die Stärkung unabhängiger Strukturen zur tatsächlichen Effektivierung der IT-Sicherheit. Nur durch diese Unabhängigkeit ist verlorengegangenes Vertrauen langfristig wieder herzustellen. Bestehende unabhängige Strukturen müssen zwingend ausgebaut und das BSI endlich unabhängig gestellt werden. Statt neuer Behörden zum Knacken von Verschlüssellungstechnologien brauchen wir durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen in allen IT-Großprojekten und eine Ausweitung der Haftung. Auch brauchen wir ein Verbot des Aufkaufs von Sicherheitslücken durch staatliche Stellen, eine Abkehr vom System der Massenüberwachung und einen effektiven Schutz digitaler Infrastrukturen.
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