Nachdem vor Kurzem bereits eine Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum geplanten und hoch umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverlage stattgefunden hat, haben sich die Obleute des Rechtsausschusses heute darauf verständigt, dass weitere Beratungen dringend notwendig sind. Hierfür hatten auch wir Grünen uns eingesetzt. Besonders freuen wir uns, dass es im Rahmen der jetzigen Beratungen gelungen ist, zwei Dinge durchzusetzen, die im Rahmen der Beratungen des Rechtsausschusses – vollkommen zu Recht – für einigen Unmut gesorgt hatten: So ist zu der jetzigen Anhörung, nachdem während des Expertengesprächs des Rechtsausschusses lediglich ein Protagonist der öffentlichen Debatte vertreten war, nunmehr auch ein Vertreter des Unternehmens google geladen. Zudem wird die jetzige Anhörung gestreamt, d.h. alle diejenigen, die eine Teilnahme auch aufgrund der Kurzfristigkeit nicht realisieren können, haben die Möglichkeit, die Anhörung live zu verfolgen.
Heute haben drei Ausschüsse des Europäischen Parlaments ihre Stellungnahmen zum umstrittenen ACTA-Abkommen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums abgestimmt - und das Abkommen, teilweise sehr deutlich, kritisiert. Der Entwicklungsausschuss wird am 4. Juni 2012 über ACTA abstimmen abstimmen, der federführende Außenhandelsausschuss am 20. Juni 2012. Die endgültige Entscheidung über ACTA wird dann im Straßburger Plenum des Europäischen Parlaments zwischen dem 3. und 5. Juli 2012 fallen. Bis dahin gilt es, weitere Abgeordnete von der Unsinnigkeit von ACTA zu überzeugen und Aufklärungsarbeit bezüglich der mit ACTA verbundenen Unklarheiten und Gefahren zu leisten.
Heute beschäftigte sich sowohl der Innen- als auch der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages noch einmal mit dem aktuellen Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI). Über die Studie hatten wir ausführlich berichtet. Die Verfasser des Gutachtens, das vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegeben wurde und in den letzten Wochen und Tagen für ganz erhebliche Verstimmungen innerhalb der schwarz-gelben Koalition gesorgt hatte, kommen in ihrer Untersuchung zu dem Schluss, dass die Vorratsdatenspeicherung keinen messbaren Einfluss auf die Aufklärungsquoten der Strafverfolgungsbehörden hat. Durch die Ergebnisse der jüngsten Studie fühlen wir uns darin bestätigt, auch weiterhin für eine grundrechtsschonendere Alternative zur Vorratsdatenspeicherung einzutreten. Wir sehen die Befürworter einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung – sowohl auf deutscher wie auch auf europäischer Ebene - in der Pflicht, die tatsächliche Notwendigkeit beziehungsweise Nützlichkeit der Vorratsdatenspeicherung und eine Vereinbarkeit dieser mit EU-Grundrechten nachzuweisen. Ein solcher Beweis steht bis heute aus.
In diesem Gastkommengtar schreibt Jerzy Montag, rechtspolitscher Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, über die gestrige Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Dort wurde die Frage beleuchtet, ob man die Ermittlungsmaßnahme der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage „gegen unbekannt“ neu regulieren müsse. Die Diskussion war vor allem nach erfolgten Massenabfragen im Zuge der letzjährigen Dresdner Demonstration gegen Rechtsextreme, aber auch nach Bekanntwerden einer ähnlichen Abfragepraxis in Berlin entflammt. Die grüne Bundestagsfraktion hat hierzu einen Antrag vorgelegt, der Gegenstand der gestrigen Anhörung war.
Am Montag, dem 19. September 2011 ab 17.00 Uhr steht im Rechtsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zu verwaisten Werken an. Anlass der Anhörung sind zwei Gesetzentwürfen von SPD und LINKE sowie ein entsprechender Antrag von uns Grünen. Hier findet Ihr alle Infos zur Anhörung sowie die eingegangenen Stellungnahmen.
Die entsetzlichen Anschläge vom 11. September jähren sich 2011 zum zehnten Mal. Grund genug, kritisch-bilanzierend zurück zu blicken. An drei Beispielen, der Vorratsdatenspeicherung (I.), der Pressefreiheit (II.) und der Evaluierung der Sicherheitsgesetze (III.) will ich aufzeigen, wie wir Grünen uns eine moderne und rechtstaatliche Prävention und Strafverfolgung vorstellen, die sich stärker als bisher an den Bürgerrechten orientiert.
Nachdem am 25. Oktober 2010 bereits im Unterausschuss Neue Medien ein Expertengespräch mit Sachverständigen stattfand, zog der – bei dem Thema Netzsperren federführende – Rechtsausschuss am 10.11.2010 nach. Während im Unterausschuss Experten zum Thema „Kampf gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: Technische und organisatorische Fragen“ angehört wurden, beschäftigte sich der Rechtsausschuss am 10.11.2010 mit den von allen Oppositionsfraktionen vorgelegten Gesetzesentwürfen. Nun liegt das Wortprotokoll der Anhörung vor.
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