Angesichts einer weiter anhaltenden Diskussion um die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und derzeit sowohl von führenden Vertretern der Großen Koalition in Berlin als auch von verschiedenen Landesinnenministern der SPD seit Jahren wiederholt vorgebrachter Argumentationsmuster, haben Konstantin und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der Grünen Bundestagsfraktion, die völlig unklare Haltung der Bundesregierung in dieser zentralen Bürgerrechtsfrage kritisiert und die Bundesregierung nicht nur aufgefordert, hier für Klarheit zu sorgen, sondern auch sich gegenüber der Europäischen Kommission gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie auf europäischer Ebene auszusprechen.
Heute haben Konstantin und Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, die anhaltende Realitätsverweigung von Vertreterinnen und Vertreter der CDU sowie verschiedener SPD-Innenminister in Sachen Vorratsdatenspeicherung kritisiert. Vor nicht einmal einer Woche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem bahnbrechenden Urteil die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für nicht vereinbar mit dem Europarecht erklärt. Die gerade erst erzielte Einigung zwischen Justizminister Maas und Unionsfraktionschef Kauder, in dieser Legislaturperiode kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung anzugehen, war die einzig logische Konsequenz des Urteils. Diese Einigung soll durch die Forderungen von Wolfgang Bosbach und verschiedenen SPD-Landesinnenministern nun scheinbar torpediert werden.
Die Vorratsdatenspeicherung ist zweifellos eine, wenn nicht die zentrale Frage der digitalen Bürgerrechtspolitik der letzten Jahre. Kaum eine Debatte hat so politisiert wie die um die Vorratsdatenspeicherung. Zurecht, denn die Haltung zur Vorratsdatenspeicherung ist so etwas wie der Lakmustest für den Umgang mit unseren Bürger- und Grundrechten. Galt dies bereits für die Zeit vor den Snowden-Enthüllungen gilt es für die Zeit danach umso mehr. Denn letztendlich ist auch die Vorratsdatenspeicherung nichts anderes als ein Instrument der anlasslosen und flächendeckenden Massenüberwachung. Morgen wird der EuGH sein seit langem erwartetes Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen.
Am heutigen 11. März 2014 debattiert das Europäische Parlament ab 15 Uhr über das Datenschutzreformpaket (Verordnung und Richtlinie), die Abstimmung über das Mandat für die Verhandlungen mit dem Ministerrat über die neue EU-Datenschutzverordnung findet dann morgen ab 12:00 Uhr statt. Die morgige Verabschiedung der EU-Datenschutzverordnung durch das Europäische Parlament zeigt erneut, wie ernst es die Abgeordneten mit einem einheitlichen und starken Datenschutzrecht für ganz Europa meinen. Gleichzeitig ist es sehr bedauerlich, dass es nicht gelungen ist, den Bürgerinnen und Bürgern bereits zur Parlamentswahl ein endgültiges Ergebnis präsentieren zu können. Hierfür trägt ausschließlich eine kleine Zahl von Regierungen der Mitgliedstaaten im Ministerrat die Verantwortung, darunter auch die Bundesregierung von Angela Merkel.
Die große Koalition streitet sie schon heute über die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Obwohl man sich im Koalitionsvertrag gemeinsam darauf verständigte, die Vorratsdatenspeicherung umgehend wieder einzuführen, hatte Bundesjustizminister Maas zwischenzeitlich angekündigt, die Einführung bis zu einem endgültigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf Eis zu legen. Diese Entscheidung ist nur folgerichtig, nachdem im Dezember der EU-Generalanwalt zur Überzeugung gelangte, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen geltende Grundrechte verstößt.. Umso bedauerlicher ist, dass Heiko Maas wenige Tage später ankündigte, nun doch, unabhängig vom Urteil des EuGH eine rasche Wiedereinführung zu verfolgen. Es ändert sich demnach auch im Zuge des derzeitigen Überwachungs- und Geheimdienstskandals nichts am grundsätzlichen Festhalten der GroKo an der Vorratsdatenspeicherung. Als Grüne haben wir heute erneut einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung auffordern, endlich von ihrem Vorhaben abzusehen und sich auf deutscher und europäischer Ebene gegen die Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.
Heute wurde im Plenum des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit die Richtlinie über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt angenommen. In den letzten Jahren mussten Verwertungsgesellschaften europaweit viel Kritik einstecken, zu Recht: Es gibt einen dringenden Reformbedarf, was demokratische Mitbestimmung, Transparenz, good governance und digitales Management der Verwertungsgesellschaften angeht. Die EU Kommission hat im letzten Jahr - mit großer Verzögerung - das Thema aufgegriffen und einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Als Vizepräsidentin des Kulturausschusses im Europäischen Parlament freut sich Helga Trüpel über den heutigen Beschluss und skizziert grüne Verhandlungserfolge.
Heute findet die mündliche Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung statt. Jan Philipp und Konstantin haben heute in einer gemeinsamen Erklärung den Gerichtshof ermuntert, den Grundrechtsschutz von 500 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und angesichts der Enthüllungen um PRISM, TEMPORA und Co. den EU-Datenschutz zu stärken. Als Grüne setzen wir uns dafür ein, Artikel 10 des Grundgesetzes zu stärken und das darin verankerte Kommunikationsgeheimnis zu einem umfassenden Telekommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis auszubauen.