Die große Koalition streitet sie schon heute über die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Obwohl man sich im Koalitionsvertrag gemeinsam darauf verständigte, die Vorratsdatenspeicherung umgehend wieder einzuführen, hatte Bundesjustizminister Maas zwischenzeitlich angekündigt, die Einführung bis zu einem endgültigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf Eis zu legen. Diese Entscheidung ist nur folgerichtig, nachdem im Dezember der EU-Generalanwalt zur Überzeugung gelangte, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen geltende Grundrechte verstößt.. Umso bedauerlicher ist, dass Heiko Maas wenige Tage später ankündigte, nun doch, unabhängig vom Urteil des EuGH eine rasche Wiedereinführung zu verfolgen. Es ändert sich demnach auch im Zuge des derzeitigen Überwachungs- und Geheimdienstskandals nichts am grundsätzlichen Festhalten der GroKo an der Vorratsdatenspeicherung. Als Grüne haben wir heute erneut einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung auffordern, endlich von ihrem Vorhaben abzusehen und sich auf deutscher und europäischer Ebene gegen die Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.
Heute wurde im Plenum des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit die Richtlinie über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt angenommen. In den letzten Jahren mussten Verwertungsgesellschaften europaweit viel Kritik einstecken, zu Recht: Es gibt einen dringenden Reformbedarf, was demokratische Mitbestimmung, Transparenz, good governance und digitales Management der Verwertungsgesellschaften angeht. Die EU Kommission hat im letzten Jahr - mit großer Verzögerung - das Thema aufgegriffen und einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Als Vizepräsidentin des Kulturausschusses im Europäischen Parlament freut sich Helga Trüpel über den heutigen Beschluss und skizziert grüne Verhandlungserfolge.
Heute findet die mündliche Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung statt. Jan Philipp und Konstantin haben heute in einer gemeinsamen Erklärung den Gerichtshof ermuntert, den Grundrechtsschutz von 500 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und angesichts der Enthüllungen um PRISM, TEMPORA und Co. den EU-Datenschutz zu stärken. Als Grüne setzen wir uns dafür ein, Artikel 10 des Grundgesetzes zu stärken und das darin verankerte Kommunikationsgeheimnis zu einem umfassenden Telekommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis auszubauen.
Diese Woche stand im Plenum des Bundestages die zweite und dritte Lesung unseres Grünen Antrags “Keine Vorratsspeicherung von Fluggastdaten” auf der Tagesordnung des Plenums des Bundestages. Über den bisherigen parlamementarischen Verlauf unserer Initiative hatten wir hier immer wieder berichtet. Konstantins Protokollrede dokumentieren wir hier. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Vor Kurzem veröffentlichte der Ministerrat ein Papier zum Stand der derzeitigen Verhandlungen in Sachen EU-Datenschutzreform (pdf) aus dem auch das Verhalten der Bundesregierung ersichtlich wird. Die Bundesregierung arbeitet gezielt am Rückbau des Datenschutzes auf EU-Ebene. Offenbar will der Ministerrat Bundesinnenminister Friedrichs Vorschlag folgen, den Erlaubnisgrundsatz zu streichen. Dies darf nicht geschehen. Es gibt im Zeitalter des Internets keine risikofreien Bagatelldatenverarbeitungen. Ohne diesen Schutzansatz werden sich die Rechte der Bürgerinnen und Bürger erheblich verschlechtern.
Der Vorschlag eines Entwurfs einer neuen Datenschutz-Grundverordnung wird derzeit sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene intensiv diskutiert. Obwohl wir Minister Friedrich seit langem, auffordern, sich endlich in die seit langem laufenden Debatten einzubringen, um so für einen effektiven Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu sicherstellen zu können, verschläft die Bundesregierung diese so wichtige Diskussion leider komplett. Diers wurde einmal mehr im Zuge eines interparlamentarische Hearings des LIBE-Ausschusses in Brüssel deutlich. Während der Anhörung erörtert Konstantin die Position der Grünen Bundestagsfraktion hinsichtlich des Reformvorhabens.
Derzeit wird auf europäischer und deutscher Ebene intensiv über die Reform des überholten EU-Datenschutzrahmens diskutiert. Ziel der Bemühungen ist die Schaffung effektiver und durchsetzungsfähiger Datenschutzregelungen in der EU. Diese, so das Ziel der Reformbemühungen, sollen im Stande sein, eine adäquate Antwort auf die Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes, die im Zuge des digitalen Wandels entstanden sind, zu geben. Am Montag, dem 22. Oktober 2012 wird sich der Innenausschuss des Bundestages in zwei Anhörungen (Tagesordnungen) mit der derzeitigen EU-Datenschutzreform beschäftigen. Gegenstand der Anhörungen ist neben den Vorschlägen der Europäischen Kommission auch ein von uns Grünen hierzu eingebrachter Antrag, in dem wir die Bundesregierung auffordern, sich endlich für einen hohes europäisches Datenschutzniveau zu engagieren.
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