Spätestens nach #CharlieHebdo ist die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wieder voll entbrannt. Seit langem herrscht Verwirrung bezüglich der Frage, ob die Europäische Kommission an einer neuen Richtlinie arbeitet. Auch wir hatten die Große Koalition in der vergangenen Woche vor dem Hintergrund eines weiter schwelenden innerkoalitionären Konflikts um die Vorratsdatenspeicherung gefragt, ob ihres Wissens nach die Europäische Kommission derzeit an einer entsprechenden Richtlinie arbeite. Diese Frage ist vor dem Hintergrund, dass sich CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf die Umsetzung der Richtlinie verständigt hatten, von großer Bedeutung. Während die Union weiter für die Vorratsdatenspeicherung trommelt, verweist die SPD auf die nicht existente Richtlinie und einen damit auch nicht bestehenden Umsetzungsbedarf in Deutschland. Vor diesem, aber auch vor dem Hintergrund, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) angekündigt hat, notfalls einen eigenen Entwurf vorzulegen, ist die Frage des Diskussionsstandes auf europäischer Ebene natürlich von großer Bedeutung.
Nachdem der Europäische Gerichtshof Anfang April entschieden hat, dass die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, sprach sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel für einen deutschen Alleingang und eine rasche Wiedereinführung der umstrittenen Datenspeicherung aus. Bundesjustizminister Heiko Maas kündigte hingegen an, dass es ohne eine entsprechende europäische Richtlinie keine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland geben werde. In einem kurzen “Netzpolitischer Einspruch” habe ich die Große Koalition aufgefordert, die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu begraben.
Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist zweifellos eine, wenn nicht die zentrale Frage der digitalen Bürgerrechtspolitik der letzten Jahre. Gerade haben die Befürworter der Massenspeicherung die nächste herbe schlappe einstecken müssen. Das Urteil ist auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung, die sich in ihrem Koalitionsvertrag für eine rasche Wiederauflage der VDS ausgesprochen hatte. Einen Plan B hat die Bundesregierung nicht. Ein erneuter jahrelanger Grabenkampf ist zu befürchten. In einem aktuellen Antrag fordern wir die Bundesregierung noch einmal dazu auf, sich endlich und ein für allemal von der Vorratsdatenspeicherung zu verabschieden und sich endlich in Brüssel gegen die entsprechende EU-Richtlinie einzusetzen.
Angesichts einer weiter anhaltenden Diskussion um die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und derzeit sowohl von führenden Vertretern der Großen Koalition in Berlin als auch von verschiedenen Landesinnenministern der SPD seit Jahren wiederholt vorgebrachter Argumentationsmuster, haben Konstantin und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der Grünen Bundestagsfraktion, die völlig unklare Haltung der Bundesregierung in dieser zentralen Bürgerrechtsfrage kritisiert und die Bundesregierung nicht nur aufgefordert, hier für Klarheit zu sorgen, sondern auch sich gegenüber der Europäischen Kommission gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie auf europäischer Ebene auszusprechen.
Heute haben Konstantin und Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, die anhaltende Realitätsverweigung von Vertreterinnen und Vertreter der CDU sowie verschiedener SPD-Innenminister in Sachen Vorratsdatenspeicherung kritisiert. Vor nicht einmal einer Woche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem bahnbrechenden Urteil die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für nicht vereinbar mit dem Europarecht erklärt. Die gerade erst erzielte Einigung zwischen Justizminister Maas und Unionsfraktionschef Kauder, in dieser Legislaturperiode kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung anzugehen, war die einzig logische Konsequenz des Urteils. Diese Einigung soll durch die Forderungen von Wolfgang Bosbach und verschiedenen SPD-Landesinnenministern nun scheinbar torpediert werden.
Die Vorratsdatenspeicherung ist zweifellos eine, wenn nicht die zentrale Frage der digitalen Bürgerrechtspolitik der letzten Jahre. Kaum eine Debatte hat so politisiert wie die um die Vorratsdatenspeicherung. Zurecht, denn die Haltung zur Vorratsdatenspeicherung ist so etwas wie der Lakmustest für den Umgang mit unseren Bürger- und Grundrechten. Galt dies bereits für die Zeit vor den Snowden-Enthüllungen gilt es für die Zeit danach umso mehr. Denn letztendlich ist auch die Vorratsdatenspeicherung nichts anderes als ein Instrument der anlasslosen und flächendeckenden Massenüberwachung. Morgen wird der EuGH sein seit langem erwartetes Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen.
Am heutigen 11. März 2014 debattiert das Europäische Parlament ab 15 Uhr über das Datenschutzreformpaket (Verordnung und Richtlinie), die Abstimmung über das Mandat für die Verhandlungen mit dem Ministerrat über die neue EU-Datenschutzverordnung findet dann morgen ab 12:00 Uhr statt. Die morgige Verabschiedung der EU-Datenschutzverordnung durch das Europäische Parlament zeigt erneut, wie ernst es die Abgeordneten mit einem einheitlichen und starken Datenschutzrecht für ganz Europa meinen. Gleichzeitig ist es sehr bedauerlich, dass es nicht gelungen ist, den Bürgerinnen und Bürgern bereits zur Parlamentswahl ein endgültiges Ergebnis präsentieren zu können. Hierfür trägt ausschließlich eine kleine Zahl von Regierungen der Mitgliedstaaten im Ministerrat die Verantwortung, darunter auch die Bundesregierung von Angela Merkel.
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