Am heutigen Mittwoch hat die Europäische Kommission einen ersten Entwurf einer EU-Datenschutzverordnung vorgelegt. Das bestehende Europäische Datenschutzrecht fußt bis heute noch immer auf einer Richtlinie aus dem Jahr 1995. Eine grundlegende Modernisierung ist daher mehr als überfällig. Als Grüne begrüßen wir die umfänglichen Vorschläge der Europäischen Kommission, die in die richtige Richtung weisen. Die Kommission zeigt in Sachen Datenschutz nun den Gestaltungswillen, den die Bundesregierung viel zu lange hat vermissen lassen.
Am 14. Dezember 2005 stimmte das Europäische Parlament für die Einführung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, deren Existenz trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und trotz der Tatsache, dass sich die entsprechende Richtlinie gerade in grundlegender Überarbeitung durch die Europäische Kommission befindet und noch nicht klar ist, wann es zu einer Neuauflage in welcher Form kommt, immer wieder dafür sorgt, dass die Debatte um die Notwendigkeit der Umsetzung der EU-Richtlinie und einer damit einhergehenden Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürgern für 6 Monate auf Vorrat geführt wird. Aktuell verhandelt die schwarz-gelbe Bundesregierung über die Ausgestaltung einer neuerlichen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Auch aus den Ländern sind immer wieder Forderungen nach einer möglichst raschen und umfassenden Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu vernehmen.
Heute wurde die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch verabschiedet. Mit der heutigen Abstimmung zeigt sich: Europa hat verstanden, dass eine Rechtsdurchsetzung im Internet nur durch mehr Kooperation zu erreichen ist, nicht mit rechtsstaatlich hochbedenklichen Sperrmechanismen. Die Verpflichtung zum Löschen kinderpornografischer Inhalte im Internet ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs. Mit der Entscheidung gegen verpflichtende Internetsperren ist ein erster Schritt weg von den Sperrplänen der EU-Kommission und einiger EU-Staaten gemacht worden. Die wenigen Mitgliedstaaten, die weiter Sperrmaßnahmen ergreifen wollen, müssen nun ein verhältnismäßiges und transparentes Verfahren mit Rechtsschutzmöglichkeit einhalten.
Gestern hat sich das Europäische Parlament mit dem EU-Ministerrat auf einen Kompromiss bei der geplanten Richtlinie zur Kindesmissbrauchsbekämpfung geeinigt. Damit ist der ursprüngliche Plan der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström gescheitert, auf europäische Ebene den Weg für Internetsperren frei zu machen und die Mitgliedsländer zur Ergreifung entsprechender Maßnahmen zu zwingen. Mit unserem starken Votum aus dem Innenausschuss des Parlaments gegen die Sperren und für das verpflichtende Löschen von Internetseiten mit Missbrauchsmaterial haben wir eine klare Richtung angegeben, die sich am Ende auch in den Verhandlungen mit dem Ministerrat durchgesetzt hat. Nun wird es entscheidend sein, dass die EU-Staaten auch mit Drittstaaten wie den USA eine effektive Bekämpfung des Kindesmissbrauchs an der Quelle einfordert.
Der juristische Dienst des Rates der EU-Mitgliedsstaaten hat in einem Gutachten die Ansicht vertreten, dass die Pläne der EU zur Sammlung und Speicherung von Fluggastdaten (Passenger Name Record, kurz: PNR) verfassungswidrig sind. Diese Ansichten teilen wir Grünen und haben die Bundesregierung frühzeitig aufgefordert, die vom allen Seiten geäußerten Bedenken an dem Vorhaben gegenüber der Kommission deutlich zum Ausdruck zu bringen.
Morgen ab 12:30 Uhr gibt es eine fraktionsübergreifende Anhörung im Europäischen Parlament zur Novellierung der EU-Datenschutzrichtlinie mit Axel Voss (CDU, EP-Berichterstatter) und Viviane Reding (Justizkommissarin). Veranstalter ist die fraktionsübergreifende "Privacy Platform", ein informeller Zusammenschluss verschiedener Abgeordneter des EP, in der Jan Philipp Albrecht die Grünen vertritt.