Soeben ist der 27. Parteitag der CDU zu Ende gegangen. Unter anderem beschlossen die Delegierten auch einen Antrag des Bundesvorstandes zur Inneren Sicherheit. Der Beschluss D 2: Mit einem starken Staat für Freiheit und Sicherheit (PDF) ist nicht nur hoch widersprüchlich, er zeigt, dass die Union die Auseinandersetzung mit AFD, Pegida und Co., wer mit der populistischerer Law and Order-Politik rechtsaußen am meisten punktet, gewillt ist aufnehmen. Durch ihr zutiefst ideologisches Festhalten an der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung stellt sie alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Statt den durch Edward Snowden aufgedeckten größten Überwachungs- und Geheimdienstskandal aller Zeiten aufzuklären und notwendige Konsequenzen zu ziehen, nimmt sich die Union den US-amerikanischen Geheimdienst NSA offenbar zum Vorbild und will zukünftig auch verschlüsselte Kommunikation überwachen.
In einem ausführlichen Interview mit UdL-Digital nehme ich Stellung zu den netzpolitischen Herausforderungen in dieser Legislaturperiode, dem verkorksten netzpolitischen Start der Großen Koalition, den anhaltenden Diskussionen um die Beteiligung der Öffentlichkeit im neuen Internet-Ausschuss "Digitale Agenda", der geplanten Vorlage eben jener durch die Bundesregierung, die EU-Netzpolitik, den zahlreichen netzpolitischen Vereinen, die sich mittlerweile gegründet haben und unseren eigenen Positionen. Hier findet Ihr das Originalinterview. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
Ziel des 4. Grünen Polizeikongresses ist es, eine Grüne Sicherheits- und Polizeipolitik zu erarbeiten, die als Gegenentwurf zu Forderungen nach immer mehr Sicherheit auf Kosten der Freiheit dient und gleichzeitig Antworten auf alte und neue Herausforderungen der Inneren Sicherheit liefert. Wir rufen alle Interessierten auf, sich an der Gestaltung der Workshops zu beteiligen und selber Konzepte und Ideen einzubringen. Aktuell gibt es einen Call for Papers. Deadline für die Einreichung der Papers ist der 22. August 2014.
Am Donnerstag fand eine erste, wirklich denkwürdige – öffentliche – Expertenanhörung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre statt, bei der vor allem der Frage der rechtlichen Einordnung der bekannt gewordenen Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste inklusive des deutschen Bundesnachrichtendienstes nachgegangen wurde. Als Sachverständige geladen waren Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, der frühere Verfassungsrichter Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Matthias Bäcker von der Universität Mannheim. Für all diejenigen, die die Anhörung nicht live im Stream verfolgen konnten, dokumentieren wir an dieser Stelle die vollständige Anhörung als Video.
Angesichts einer weiter anhaltenden Diskussion um die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und derzeit sowohl von führenden Vertretern der Großen Koalition in Berlin als auch von verschiedenen Landesinnenministern der SPD seit Jahren wiederholt vorgebrachter Argumentationsmuster, haben Konstantin und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der Grünen Bundestagsfraktion, die völlig unklare Haltung der Bundesregierung in dieser zentralen Bürgerrechtsfrage kritisiert und die Bundesregierung nicht nur aufgefordert, hier für Klarheit zu sorgen, sondern auch sich gegenüber der Europäischen Kommission gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie auf europäischer Ebene auszusprechen.
Wir begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich. Es ist eine herbe Niederlage für die Befürworter von anlasslosen Massendatenspeicherungen. Das Urteil ist somit auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung. Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Die Bundesregierung muss sich nun in Brüssel durchsetzen, dass die Vorratsdatenspeicherung dahin kommt, wohin sie gehört: in die Schublade der Geschichte. Sie muss endlich verstehen, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ein untaugliches und unverhältnismäßiges Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik ist, das zwar Diktatoren und autoritären Regimen gefallen mag, in Rechtsstaaten aber nichts zu suchen hat. Das heutige Urteil muss insgesamt einen Wendepunkt in der Debatte um die Innere Sicherheit darstellen.
Soeben wurde Konstantin zum stellvertretenden Vorsitzenden der Grünen Bundestagesfraktion gewählt. Der Schutz unserer individuellen Freiheits- und Grundrechte sowie der Einsatz für eine moderne und weltoffene Gesellschaft ist heute wichtiger denn je. Über die Chance, diese wichtigen Zukunftsthemen für die grüne Bundestagsfraktion in einem tollen Team bearbeiten zu dürfen, freut sich Konstantin sehr.
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