Wir begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich. Es ist eine herbe Niederlage für die Befürworter von anlasslosen Massendatenspeicherungen. Das Urteil ist somit auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung. Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Die Bundesregierung muss sich nun in Brüssel durchsetzen, dass die Vorratsdatenspeicherung dahin kommt, wohin sie gehört: in die Schublade der Geschichte. Sie muss endlich verstehen, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ein untaugliches und unverhältnismäßiges Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik ist, das zwar Diktatoren und autoritären Regimen gefallen mag, in Rechtsstaaten aber nichts zu suchen hat. Das heutige Urteil muss insgesamt einen Wendepunkt in der Debatte um die Innere Sicherheit darstellen.
Soeben wurde Konstantin zum stellvertretenden Vorsitzenden der Grünen Bundestagesfraktion gewählt. Der Schutz unserer individuellen Freiheits- und Grundrechte sowie der Einsatz für eine moderne und weltoffene Gesellschaft ist heute wichtiger denn je. Über die Chance, diese wichtigen Zukunftsthemen für die grüne Bundestagsfraktion in einem tollen Team bearbeiten zu dürfen, freut sich Konstantin sehr.
Heute hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof seinen Schlussantrag zur Klage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Die Erklärung über die Unvereinbarkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechtecharta der EU ist ein Befreiungsschlag für die Bürgerrechte in Europa! Die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten verstößt eindeutig gegen das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre sowie das Prinzip der Unschuldsvermutung. Die Vorratsdatenspeicherung muss daher jetzt umgehend in der ganzen EU abgeschafft werden.
Viele haben es geahnt. Eine Koalition aus CDU/CSU und SPD bedeutet für unsere Bürgerrechte nichts gutes. War in dem von mir gestern veröffentlichten Arbeitsstand von Sonntagabend der Punkt Vorratsdatenspeicherung noch als strittig markiert, gibt es jetzt anscheinend eine Einigung. Den Absatz auf den man sich anscheinend jetzt verständigt hat, dokumentieren wir hier.
Heute findet im Rahmen der von uns Grünen beantragten Sondersitzung des Bundestages u.a. auch eine anderthalbstündige Debatte zum derzeitigen Überwachungs- und Geheimdienstskandal statt. Hierzu haben Linke und Grüne mehrere Anträge vorgelegt. Als Grüne haben wir eine Initiative vorgelegt, die die Bundesregierung nochmals auffordert, endlich effektive Konsequenzen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, von Wirtschaft und Politik zu ziehen, eine zweite Initiative fordert nochmals die Aufnahme von Edward Snowden in Deutschland. Auch Peter Schaar hat gemäß § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einen Bericht an den Deutschen Bundestag zu den Abhöraktivitäten US-amerikanischer Nachrichtendienste in Deutschland vorgelegt.
Derzeit verhandeln CDU und SPD über einen Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode. Auf der Agenda steht dabei auch die Innere Sicherheit. Im Zuge der Verhandlungen waren immer wieder Vorschläge von Hans-Peter Friedrich zu vernehmen, die oftmals nur ein Ziel hatten: Eine massive Ausweitung der Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden zu Lasten des Grundrechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger. In einem Gastbeitrag, der u.a. online bei der Frankfurter Rundschau erschienen ist, warnt Konstantin davor, die in den letzten Wochen und Monaten offenbar gewordene Überwachungsspirale weiter anzuheizen. Stattdessen plädiert Konstantin dafür, tatsächliche Konsequenzen aus dem derzeitigen Überwachungs- und Geheimdienstskandal zu ziehen, die sicherheitspolitische Agenda der vergangenen Jahre grundlegend zu überdenken und den Daten- und Verbraucherschutz zu einem Schwerpunkt der nächsten Legislaturperiode zu machen.
Die Videoüberwachung und -aufzeichnung in Zügen und Bahnhöfen soll weiter ausgebaut werden. Eine entsprechende Grundsatzvereinbarung haben Deutsche Bahn und Bundesinnenministerium geschlossen. Anlässlich der Pläne habe ich heute noch einmal klargestellt, dass die Videoüberwachung von Bahnhöfen und Zügen einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger darstellt. Selbstverständlich sind auch Bahnhöfe Freiheits- und Kommunikationsräume. Sie deshalb allein zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls auszuweiten, ist rechtlich ausgeschlossen.
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