Der jüngste Angriff „WannaCry“ zeigt: Das Thema Cybersicherheit ist von allergrößter Bedeutung und zwar in einer durchdigitalisierten Gesellschaft für alle. Diese grenzüberschreitende Herausforderung erfordert umfassende Antworten auf allen Ebenen: netz- und sicherheitspolitisch, regulatorisch wie in der Verbraucheraufklärung. Doch aus Scheu vor Lobbydruck wie auch eigenen Überwachungsinteressen agiert die Bundesregierung höchst ambivalent. Statt sich für Verschlüsslung, Haftungs- und Updateregeln stark zu machen und damit für einen wirksamen Schutz aller, ergeht sie sich in Symbolmaßnahmen wie Cyberwehren und redet noch der digitalen Aufrüstung das Wort. Doch Bundeswehr und Geheimdienste sind just die Falschen, wenn es um eine verantwortliche Sicherheitspolitik im Digitalen geht, wie der Fall Wannacry zeigt. Wir legen demgegenüber in einer innen- und außenpolitischen Zusammenschau umfassende Lösungsansätze vor.
Am Mannschaftsbus des Fussballvereins BVB kam es am 12. April in Dortmund zu drei Explosionen. Obwohl schnell von einem islamistischen Anschlag gesprochen wurde, ist der Hintergrund der Tat weiterhin vollkommen unklar. Inzwischen gibt es, wie Medien berichten, diverse, jeweils durchaus dubiose Bekennerschreiben auch aus dem rechtsextremen Spektrum. Wir haben hierzu schriftliche Fragen an die Bundesregierung gestellt. Diese fährt jedoch weiterhin ihre minimalistische Informationstaktik und speist das Parlament pauschal mit dem Hinweis auf laufende Ermittlungen ab. Dies ist zumal im Vergleich zur teils überaktiven Informationspolitik nach den jüngsten Anschlagslagen umso bemerkenswerter. Wir werden hier in den kommenden Wochen weiter nachhaken.
Täglich neue Pressemeldungen zeigen: Der Fall Anis Amri und damit der schlimmste islamistische Anschlag auf deutschem Boden ist alles andere als aufgeklärt. Auf unsere hartnäckigen Fragen mauern Bundesregierung und Sicherheitsbehörden. Daher ist ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss auch im Bundestag unausweichlich
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin, Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der grünen Bundestagsfraktion ausdrücklich begrüßt. Erneut hat ein höchstes Gericht eine wegweisende Entscheidung zur grundsätzlichen Unvereinbarkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten gefällt. Wir fordern die Große Koalition auf, von der Datenspeicherung ein für allemal Abstand zu nehmen und die entsprechende Gesetzesgrundlage zurückzunehmen. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger anlasslos unter Generalverdacht. Sie zielt weder auf einen konkreten Verdacht noch auf einen bestimmten Personenkreis ab. Sicherheitspolitisch vernebelt sie den Blick auf das Wesentliche.
Die schrecklichen Taten von Nizza, München, Würzburg und Ansbach haben uns erneut die enorme Verletzlichkeit unserer offenen und freien Gesellschaften schmerzhaft vor Augen geführt. Wir trauern mit den Angehörigen der Toten und hoffen auf vollständige Genesung der Verletzten. Bestehende Sicherheitslücken und Versäumnisse im Vorfeld müssen nun mit kühlem Kopf analysiert werden. Nur so können wir die richtigen Schlüsse zur Erhöhung der Sicherheit und Verhinderung zukünftiger Taten ziehen. Es gibt Stellschrauben zur effektiven Erhöhung der Sicherheit. Wir brauchen mehr und eine besser ausgestattete Polizei, mehr Prävention, einen verbesserten, rechtsstaatlich organisierten Informationsaustausch und nicht zuletzt ein strengeres Waffenrecht. Es ist immer noch viel zu einfach, an Schusswaffen zu kommen. Dies gilt auch für den Zugang zu illegalen Schusswaffen und die Gefahr umgebauter Dekorationswaffen.
Die Mehrheit der Abgeordneten im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat heute den Bericht zum Vorschlag für eine Anti-Terrorismus-Richtlinie von Berichterstatterin Monika Hohlmeier (Konservative) angenommen. Die Abgeordneten der Grünen/EFA-Fraktion haben eine klare Definition des Begriffs Terrorismus gefordert, konnten sich aber nicht durchsetzen und haben sich enthalten.
Heute hat das Bundeskabinetts ein neues Anti-Terror-Paket verabschiedet. Bezüglich des Zeitpunkts der Vorlage des Pakets, aber auch, was dessen konkrete Vorgaben angeht, habe ich das Vorgehen der Bundesregierung, gemeinsam mit meiner Kollegin Irene Mihalic, Sprecherin für Innenpolitik, kritisiert. Das neue Terrorpaket vermengt unterschiedlichste und tief in Grundrechte eingreifende Befugniserweiterungen für die Sicherheitsbehörden, die keineswegs auf Anti-Terror beschränkt sind. Eine derart weitreichende Änderung unserer Sicherheitsarchitektur verdient eine seriöse und sorgfältige Behandlung im Parlament. Dafür, dass diese auch stattfindet, werden wir sorgen.
Archive