Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute einmal mehr deutlich gemacht, dass die Sammlung, Speicherung und automatisierte Auswertung von persönlichen Informationen […]
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum automatisierten Abgleich von KfZ-Kennzeichen durch die Polizei habe ich heute Stellung genommen und die Bundesregierung, […]
Seit kurzem ist die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) in Deutschland Pflicht. Gestern berichtete das Hamburger Abendblatt über ein juristisches Gutachten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), in dem schwerwiegende Bedenken datenschutzrechtlicher Art an der Ausgabepraxis und einer fehlenden Verifizierung durch die Krankenversicherung moniert.
Am 6. Oktober 2011 hat Malte Spitz d T-Mobile Deutschland GmbH erneut auf Grundlage von §34 BDSG gebeten, mir schriftlich Auskunft zu erteilen, welche Daten sie zu meiner Nummer bzw. meinem Mobilfunkanschluss gespeichert haben. Damit hat Malte rund 18 Monate nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, welches die deutsche Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie für nichtig erklärt hatte und die sofortige Löschung aller entsprechend gespeicherten Daten veranlasste, erneut herausfinden wollen, was eigentlich tatsächlich bei dieser Datenspeicherung stattfindet. Über die Ergebnisse der Recherche schreibt Malte hier.
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