Wir Grünen stellten bereits im Frühjahr 2010 im Bundestag die erste Kleine Anfrage zu ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) und machten seitdem immer wieder bei zahlreichen Veranstaltungen, in verschiedenen Publikationen, in Anträgen, in Ausschussanhörungen und auch hier auf die vielfältigen Probleme bei ACTA aufmerksam – genauso wie eine kritische Fachöffentlichkeit und eine engagierte Zivilgesellschaft. Bislang ignorierte die Bundesregierung die immer wieder geäußerten Bedenken weitestgehend. Die ACTA-Ratifizierung legte sie nur auf Eis, hält aber weiterhin an der grundsätzlichen Richtigkeit des Abkommens fest. Die Bürgerinnen und Bürger fordern jedoch eindeutige Abkehr von ACTA. An einer entsprechenden Petition beteiligten sich über 61.000 Menschen. Gerade fand die Anhörung im Petitionsausschuss statt.
Heute ist der Welttag des Buches und des Urheberrechts. Noch nie in der Menschheitsgeschichte war die Chance auf gesellschaftlicher Teilhabe an Wissen und Kultur so groß. Noch nie war ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber, Verwerter und Nutzer so nötig wie heute. Der Status Quo des Urheberrechts ist für niemanden zufriedenstellend. Eine Reform des Urheberrechts ist daher lange überfällig. Die Bundesregierung lässt die Urheber weiter im Regen stehen. Der von ihr seit Jahren angekündigte „3. Korb“ der Urheberrechtsreform liegt weiter auf schwarz-gelber Halde. Wir Grünen sind es, die den Kreativen einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die Nutzung ihrer Inhalte ermöglichen wollen. Gleichzeitig sagen wir deutlich: Massen-Abmahnungen und Kriminalisierung von Nutzern, die Sperrung von Internetanschlüssen und weitere Bürgerrechtseinschränkungen sind mit uns nicht zu machen.
Heute entscheid das Landgericht Hamburg in erster Instanz, dass YouTube sieben von der Gema genannte Musiktitel aus seinem Angebot entfernen muss. Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg bringt leider noch immer keine Klärung für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken im Internet. Faktisch wird lediglich der unzufriedenstellende Status quo weiter gefestigt. Als Grüne begrüßen wir, dass es auch zukünftig keine Pflicht zu umfangreichen Vorkontrollen für entsprechende Plattformen gibt. Es ist gut, dass das bewährte Verfahren von ‚Notice and take down‘ weiterhin als Standard gilt. das heutige Urteil hat einmal mehr gezeigt: Wir brauchen endlich eine Reform und Modernisierung des Urheberrechtes, damit ein fairer Interessensausgleich zwischen Urhebern, Nutzern und Verwertern ermöglicht wird. Weder darf es sein, dass Nutzer im Netz mit massenhaften Abmahnverfahren kriminalisiert werden, noch darf der Künstler im Regen stehen gelassen werden. Die Bundesregierung ignoriert diese Problematik seit Jahren und schadet somit sowohl den Nutzern als auch den Urhebern.
Es ist nun an der Zeit eine konstruktive Debatte zu führen - statt repressive Modelle von Filterung und Sperrung von Internetinhalten als alleinigen Ausweg anzusehen.
Die Debatte um die Reform des Urheberrechts (und die Einfürhung einer Pauschalabgabe) wird seit langem kontrovers geführt. Konstantin und Robert Habeck, Schriftsteller und Fraktionsvorsitzender und Spitzenkandidat für die vorgezogenen Landtagswahlen 2012 von Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein, haben einen Debattenbeitrag für die Frankfurter Rundschau geschrieben, in dem sie sich für eine grundlegende Reform des Urheberrechts und ein Pauschalvergütungsmodell aussprechen. Den Originalbeitrag findet Ihr unter anderem auf den Seiten der Frankfurter Rundschau.
Am morgigen Dienstag, 17. April 2012 laden die Münchner Grünen zu einem Diskussions- und Informationsabend zu ACTA und dem UrheberInnenrecht im Internet ein. Die Veranstaltung findet ab 19:00 Uhr in den Räumen der Initiativgruppe Interkulturelle Begegnung e.V. in der Karlstr. 50 in München statt. Die Veranstaltung wird gestreamt. Unter anderem besteht auch die Möglichkeit, Fragen via Chat zu stellen.
Vetreterinnen und Vertreter der Bundesregierung tun immer wieder so, als hätten nicht zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerrechts- und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, aus der Wissenschaft und nicht zuletzt aus der Opposition immer wieder auf die mangelnde Transparenz und die nicht absehbaren Folgen des ACTA-Abkommens gewarnt. Fernab der Tatsache, dass die Bundesregierung durch zahlreiche parlamentarische Initiativen der Oppositionsfraktionen des Bundestages mehrfach auf die verschiedenen Problematiken des ACTA-Abkommens aufmerksam gemacht wurde, hat auch der Bundesrat bereits im Frühjahr 2010, also gut zwei Jahre vor der Entscheidung der Bundesregierung, die ACTA-Ratifizierung zunächst auf Eis zu legen, in einer umfangreichen Entschließung auf die Unzulänglichkeiten des Abkommens aufmerksam gemacht. Vor diesem Hintergrund noch immer zu behaupten, man habe keine Kenntnis bezüglich vorgebrachter Kritik gehabt, ist ein starkes Stück.