Heute hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof seinen Schlussantrag zur Klage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Die Erklärung über die Unvereinbarkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechtecharta der EU ist ein Befreiungsschlag für die Bürgerrechte in Europa! Die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten verstößt eindeutig gegen das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre sowie das Prinzip der Unschuldsvermutung. Die Vorratsdatenspeicherung muss daher jetzt umgehend in der ganzen EU abgeschafft werden.
Bis vor Kurzem verhandelten Union und SPD über einen Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode. U.a. auch die dort enthaltene Formulierung zur Vorratsdatenspeicherung hat für große Verwunderung gesorgt. So einigte man sich vorschnell darauf, die Richtlinie möglichst schnell umzusetzen und die Frist zur Speicherung von 6 Monate auf 3 Monate auf EU-Ebene absenken zu wollen. Diesen Kompromiss, der keiner Kompromiss ist, kritisiert Konstantin in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt. Wie immer gilt: Über Eure Kritik und Anregungen freue ich mich.
Wenige Tage ist es her, dass sich CDU/CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt haben. Die innen- und netzpolitische Bewertung des Vertragswerks fällt eher mau aus. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Vertragswerk verheerend. Es droht ein schwarz-roter Ausverkauf des Daten- und Grundrechtsschutzes. Neben der Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und der großkoalitionären Abwicklung der Stiftung Datenschutz hat vor allem die Diskussion um die - zumindest vorübergehende - Verlängerung der Amtszeit Peter Schaars für Verwirrung gesorgt. Die Amtszeit von Peter Schaar soll offenbar nicht verlängert werden – auch nicht für eine Übergangszeit. Hiergegen protestieren wir scharf. Der Umgang der Bundesregierung ist den Verdiensten des Beauftragten absolut unwürdig.
Am vergangenen Wochenende fand in Kiel der Kleine Parteitag der Grünen in Schleswig-Holstein statt. Der Kleine Parteitag verabschiedete unter anderem auch einen von Konstantin inititierten Antrag mit dem Titel "Gegen massenhafte Überwachung: Grundrechte schützen - Rechtsstaatlichkeit bewahren". Intention der Initiative war es, die Entwicklungen und Versäumnisse der Bundesregierung der letzten sechs Monate aufzuzeigen und die von uns Grünen auf Bundes- und Landesebene, sowohl als Partei als auch als Fraktionen, in verschiedenen Initiativen gemachten Vorschläge zusammenzufassen. Zudem bezieht sich der Antrag auch noch einmal auf die im schleswig-holsteinischen Koalitionsvertrag sehr klar verankerte Absage an eine Vorratsdatenpeicherung, auf die sich die Große Koaltion gerade auf Bundesebene verständigt hat.
Angesichts der netzpolitischen Debatten der vergangenen vier Jahre und insbesondere den Enthüllungen der vergangenen sechs Monate zur Totalüberwachung unserer Kommunikation und unseres Alltags durch verschiedene Geheimdienste, ist der Koalitionsvertrag, auf den sich CDU, CSU und SPD nun verständigt haben, geradezu ein politischer Offenbarungseid einer mit dem Digitalen weiter fremdelnden schwarz-roten Koalition.
Angesichts des bisherigen Agierens der schwarz-gelben Koaltion im Bereich des Daten- und Grundrechtsschutzes und nun von der neuen schwarz-roten Koalition im Zuge der Koaltionsverhandklungen vorgenommenen, zentralen Weichenstellungen hat Konstantin heute seine große Besorgnis bezüglich des Schutzes und des dringend benötigten Ausbaus unserer Bürgerrechte zum Ausdruck gebracht. Es scheint so, als wolle die neue schwarz-rote Rehgierung, sofern sie denn kommt, genau dort fortfahren, wo Schwarz-Gelb aufgehört hat.
Viele haben es geahnt. Eine Koalition aus CDU/CSU und SPD bedeutet für unsere Bürgerrechte nichts gutes. War in dem von mir gestern veröffentlichten Arbeitsstand von Sonntagabend der Punkt Vorratsdatenspeicherung noch als strittig markiert, gibt es jetzt anscheinend eine Einigung. Den Absatz auf den man sich anscheinend jetzt verständigt hat, dokumentieren wir hier.