Die interne Dokumentation der Generalstaatsanwaltschaft München zu den Speicherzeiten bundesdeutscher Provider hat die heutige netzpolitische Diskussion maßgeblich bestimmt. In der Tat wirft das Papier zahlreiche Fragen auf. Die Liste der Staatsanwaltschaft deutet auf eine erheblich pauschalisierende und aufrundende Speicherpraxis in den Unternehmen hin. Dies ist mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit nicht vereinbar und dürfte bei meist nicht abrechnungsrelevanten Datenarten, wie den Standortdaten, schlicht rechtswidrig sein. Wir fordern den Gesetzgeber auf, bei der anstehenden Novelierung des Telekommunkationsgesetzes Klarheit zu schaffen. Denn: Statt geheimer Papiere aus den Amtsstuben bedarf es jetzt größtmöglicher Transparenz für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Sie haben ein Recht zu erfahren, wie die Speicherpraxis in Deutschland tatsächlich aussieht und was mit ihren Daten geschieht.
In der fortlaufenden Debatte um die Wiedereinführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, die zuletzt am heutigen Tag auch wieder das Plenum des Deutschen Bundestages beschäftigte, hat eine Befragung des Meinungsforschungsinstituts Allensbach unter dem Titel „Konservativer Markenkern: Innere Sicherheit“ nun ergeben, dass exakt Zwei Drittel der deutschen Bevölkerung eine anlasslose Vorratsdatenspeichnerung ablehnt. Besondere Brisanz erhält die Umfrage durch den Umstand, dass die Unionsfraktion selbst die Studie in Auftrag gegeben und sich deren Ergebnisse von Allensbach-Chefin Renate Köcher persönlich auf der eigenen Fraktions-Vorstandsklausur hinter verschlossenen Türen hat vorstellen lassen.
Heute haben die Innenminister von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Ralf Jäger und Reinhold Gall, die große Bühne der augenblicklich in Frankfurt stattfindenden Innenministerkonferenz genutzt, um bundespolitisch an Sichtbarkeit zu gewinnen: Beide haben sich für eine sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat ausgesprochen und haben damit nicht nur in den eigenen Reihen einiges an Verwunderung ausgelöst, sondern auch bei den jeweiligen Koalitionspartner, mit denen die Alleingänge der Fachminister nicht abgestimmt waren. Hier haben wir einmal kurz zusammengefasst, welche Grüne sich heute dazu geäußert haben.
Das in Freiburg ansässige Centrum für Europäische Politik (CEP) nimmt regelmäßig Bewertungen europapolitischer Vorhaben vor und erstellt hierzu kurze Dossiers. In einem aktuellen „EU-Bericht“ vom 14.06.2011 bewertet das CEP die Pläne der Europäischen Kommission und lässt - um es gleich vorweg zu nehmen – kein gutes Haar daran.
Unter dem Titel „Vorratsdatenspeicherung? Sagen Sie nein!“ haben der AK Vorrat und Campact soeben eine gemeinsame Aktion gegen die anlasslose Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten gestartet. Da es wichtig ist, dass die kritischen Stimmen gegen die Vorratsdatenspeicherung an politischem Gewicht gewinnen, möchten wir Euch an dieser Stelle explizit auf die Aktion hinweisen und würden uns sehr freuen, wenn sich möglichst viele Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dem Appell anschließen würden.
Heute hat der neue Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sein Amt übernommen. Nach ersten Verlautbarungen während seines ersten Auftritts in neuer Funktion am Donnerstag in Berlin strebt Friedrich eine rasche Einigung mit dem Koalitionspartner in Sachen Vorratsdatenspeicherung an.
„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland (vgl. zum grundgesetzlichen Identitätsvorbehalt BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. -, juris, Rn. 240), für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss. Durch eine vorsorgliche Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten wird der Spielraum für weitere anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen Union erheblich geringer.“ (Urteil des BVerfG vom 2. März 2010)