In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Gastbeiträge“ von eigenen Publikationen in Zeitschriften und Büchern oder aber geben anderen […]
Die Urbanisierung ist ein globaler Megatrend, weltweit wachsen die Städte. Dieses Wachstum stellt die Städte immer wieder vor neue Herausforderungen […]
Heute wählt der Deutsche Bundestag die Mitglieder des Beirats der Stiftung Datenschutz. Meine Fraktion wird mich als Mitglied des Beirats […]
Auch in diesem Jahr veranstaltet unsere Bundestagsfraktion einen grünen Betriebsräte- und Gewerkschaftstag, zu dem wir herzlich einladen. Grünen Betriebsräte- und […]
Alle sind sich einig: Der Reform- und Modernisierungsbedarf des Urheberrechts für die digitale Gesellschaft ist seit langem enorm und überfällig. Daher begrüßen wir, dass sich die neue EU-Kommission dieser Mammutaufgabe stellt und bis Sommer 2015 eigene Reformvorschläge vorlegen will – und damit en passant die große Koalition überholt. Das von der grünen Bundestagsfraktion in Auftrag gegebene Kurzgutachten „Urheberrechte in CETA“ zeigt allerdings große Probleme hinsichtlich der vorfestlegenden Wirkung des Freihandelsabkommens CETA auf die nationalen und EU-weiten Reformen im Urheberrecht auf.
Wie funktionieren eigentlich Verwertungsgesellschaften? Vor welche Herausforderungen stellen Internet und Digitalisierung das Urheberrecht? Welche Interessen haben die Nutzerinnen und Nutzer, die Urheberrinnen und Urheber und die großen Verwerter? Wie kann das Urheberrecht modernisiert werden und welche Modelle gibt es für die Zukunft? Auf diese und andere Fragen geht ein aktueller Film der Heinrich-Böll-Stiftung zum Urheberrecht ein.
Das heutige Urteil des Landesgerichts Köln im Rechtsstreit um die Tagesschau-App verdeutlicht, dass die Gesetze zu den Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz von gestern sind. Mit dem Urteil und dem Verbot von ,,presseähnlichen Angeboten" werden den Nutzern Inhalte vorenthalten. Der Rundfunkstaatsvertrag muss zukunftsfähig gemacht werden, um solche Klagen gar nicht aufkommen zu lassen und die Sieben-Tage Regelung aufzulösen. Wirklich gewonnen hat im Prozess vor dem Landgericht Köln niemand.
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