Heute hat ein gemeinsames Berichterstattergespräch zum Entwurf der 14. Änderung des Luftverkehrsgesetzes stattgefunden. Darin sind auch die Modalitäten einer Erlaubniserteilung für den Einsatz von Drohnen nach der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) geregelt. Drohnen stellen potentiell eine erhebliche Gefährdung des Datenschutzes der Bürgerinnen und Bürger dar. Denn sie filmen und erheben Daten zumeist völlig unbemerkt und mit völlig neuen Überwachungsmöglichkeiten.

Im Laufe des heutigen Berichterstattergespräches haben wir uns mit aller Deutlichkeit dafür eingesetzt, dass die Erlaubniserteilung nach der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) bei Drohnen explizit auch die Prüfung der Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung beinhaltet. Ich freue mich über die heutige Zusage des Staatsekretärs des Bundesverkehrsministeriums, unsere Bedenken und die des Bundesdatenschutzbeauftragten aufzugreifen.

Dies ist ein wichtigen Schritt in Richtung präventiver Datenschutz. Jetzt gilt es, mehr über den Stand der Entwicklung und die Verbreitung von Drohnen insgesamt zu erfahren. Angesichts der mit ihrem Einsatz verbundenen Risiken müssen gesetzliche Klarstellungen in den einschlägigen Gesetzen in Erwägung gezogen werden. Hier bleiben wir am Ball.

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