Auch aufgrund der nach wie vor mangelnden Öffentlichkeit der regulären Sitzungen des Ausschusses „Digitale Agenda“ versuchen wir rechtzeitig im Vorfeld der jeweiligen Sitzungen über die TOPs der nächsten Ausschussberatung zu informieren. Hier hatten wir über die letzte Sitzung des Ausschusses am 25. März berichtet. Am kommenden Mittwoch, dem 22. April 2015, tagt der Ausschuss „Digitale Agenda“ erneut, zum nunmehr bereits 35. Mal.

Auf der Tagesordnung des Ausschusses (pdf) finden sich derzeit fünf inhaltliche Punkte: Unter TOP 2 ist nach den „Allgemeinen Bekanntmachungen“ eine „Unterrichtung durch die Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht 2012/2013 der Bundesnetzagentur – Telekommunikation mit Sondergutachten der Monopolkommission – Telekommunikation 2013: Vielfalt auf den Märkten erhalten“ (pdf) zu finden. Unter TOP 3 findet sich der Entwurf der Bundesregierung eines Kleinanlegerschutzgesetzes (pdf), der v.a. in der Crowdfunding-Szene in den letzten Monaten für einige Unruhe gesorgt hat. Zu der Vorlage der Bundesregierung werden sich aller Voraussicht nach noch entsprechende Änderungsanträge sowohl der Koalition als auch der Opposition gesellen.

Unter Top 4 findet sich der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz – GVVG-ÄndG) von den Koalitionsfraktionen (pdf), in dem es vor allem um die Strafbarkeit des Reisens zum Zwecke der Vorbereitung terroristischer Taten, um Strafbestimmungen zur Terrorismusfinanzierung, aber u.a. auch um Einschränkung von Grundrechten (u.a. Brief, Post und Fernmeldegeheimnis) geht, sowie unter TOP 5 ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung hierzu (pdf).

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