In ihrem Koalitionsvertrag (pdf) haben sich SPD, Grüne und FDP auf die Weiterentwicklung der zahlreichen Informationsfreiheitsgesetzes zu einem „Bundestransparenzgesetz“ verständigt. Anlässlich der 15. Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC) hat der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Prof. Kelber, noch einmal an die Wichtigkeit des Vorhabens erinnert und in Richtung der Koalitionspartner appelliert, schnellstmöglich ein Bundestransparenzgesetz vorzulegen. Eine entsprechende Petition für ein „Transparenzgesetz“ hat bereits über 50.000 Unterschriften sammeln können. An dieser Stelle formulieren auch Misbah Khan und ich nochmal unsere klare Erwartungshaltung in Richtung Bundesinnenministerium.

Deutschland hat digitalpolitisch weiterhin massiven Aufholbedarf. Es braucht endlich ein Bundestransparenzgesetz, das die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten zum Wohle der öffentlichen Verwaltung, der aktiven Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Wirtschaft verbessert. Als Grüne setzen wir uns seit vielen Jahren für ein umfassendes Transparenzgesetz ein und haben in jüngerer Vergangenheit mehrfach sehr deutlich angemahnt, dass die Vereinbarung des Koalitionsvertrags endlich umgesetzt werden muss. Wir erwarten eine umgehende Erarbeitung und Vorlage eines Entwurfs für ein Bundestransparenzgesetz durch das Bundesinnenministerium, um sicherzustellen, dass dieses zentrale innen- und digitalpolitische Vorhaben möglichst zeitnah kommt.

Dass der Bundesbeauftrage für Datenschutz und für die Informationsfreiheit die hohe Bedeutung dieses Vorhabens erneut öffentlich betont, ist ein wichtiges Signal. Die von ihm erarbeiteten Kernforderungen für ein modernes Transparenzgesetz, die ein modernes Informationsmanagement zwischen dem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern etwa durch weitreichende, proaktive Veröffentlichungspflichten sicherstellen sollen, müssen unbedingt Berücksichtigung finden. Der BfDI mahnt, Deutschland gehöre in Fragen der Informationsfreiheit mittlerweile weltweit zu den Schlusslichtern. Das kann und darf nicht der Anspruch sein und muss den verantwortlichen Stellen ein Weckruf sein, das Vorhaben endlich in die konkrete Umsetzung zu bringen. Dass der Bund bei dem Thema ins Hintertreffen gerät, ist umso unverständlicher, dass fraktionsübergreifend Konsens bezüglich der Wichtigkeit des Vorhabens besteht.

Auch die aktive Zivilgesellschaft und Stimmen aus der Wissenschaft drängen auf eine zeitnahe Umsetzung. Im weiteren Prozess muss ihre tiefgreifende Expertise eingebunden werden. Klar ist jedenfalls: Je früher das Bundestransparenzgesetz kommt, desto schneller gehen wir diesen wichtigen Schritt hin zu einer zeitgemäßen Datenpolitik und zu einem modernen Staatsverständnis.

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