Wir Grünen finden es nach wie vor grundsätzlich richtig, von Papier auf elektronische Übermittlungsverfahren umzustellen. Dennoch ist ELENA in seiner jetzigen Ausgestaltung vollkommen aus dem Ruder gelaufen, sowohl was die zu übermittelnden Daten, als auch was die Kosten des Verfahrens angeht. Beides haben wir bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes beklagt. Nach massiven öffentlichen Protesten hatte Ministerin von der Leyen nach Einführung des Verfahrens am 1. Januar 2010 lediglich rein kosmetische Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Die massiven datenschutz- und verfassungsrechtlichen Bedenken wurden so nicht ausgeräumt.
Im Dezember 2008 hat der Bundestag die Einführung eines elektronischen Personalausweises zum 1. November 2010 beschlossen. Dem ging ein monatelanges Gezerre voraus, vor allem über die Frage, ob Fingerabdrücke mit in das Dokument aufgenommen werden sollen und ob dies verpflichtend oder freiwillig geschehen solle. Ein Streit, bei dem die Kernfrage nicht gestellt wurde: Warum das alles eigentlich?
Wie bewertet die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund, dass sie sich im Rahmen der „Friends of Transparency“-Initiative für eine verbesserte Transparenz bezüglich des Anti-Counterfeiting Agreement (ACTA)-Verfahrens einsetzt, den Umstand, dass bei der letzten Verhandlungsrunde in Luzern erarbeitete, aktuelle Verhandlungsentwurf nicht veröffentlicht werden soll und in welcher Form wird sich die Bundesregierung für eine Veröffentlichung des Textes einsetzen?
Das Europäische Parlament hatte im Februar diesen Jahres einem ersten Entwurf des SWIFT-Abkommens zur Übermittlung von Bankdaten an die USA die rote Karte gezeigt. Zu groß waren die datenschutzrechtlichen Bedenken. Zudem war es in großer Eile und unter Nichtbeachtung der Änderungswünsche des Parlaments abgeschlossen worden. Nun wurde ein neues Abkommen ausgehandelt.
Die gerade vorgelegten Ergebnisse der Verhandlungen der Kommission mit den USA über ein Abkommen zum Austausch von Finanztransaktionsdaten zur Terrorismusbekämpfung (SWIFT) sind enttäuschend. Kommissarin Malmström kehrt mit nahezu leeren Händen aus Washington zurück. Was von ihr als Erfolg präsentiert wird, ist in Wirklichkeit ein Rückschlag auf dem Weg zu mehr Sensibilität Europas im Umgang mit Privatsphäre und informationeller Selbstbestimmung.
Der jüngste Richtlinienvorschlag der EU enttäuschter in vielfacher Hinsicht: Die geplanten Regelungen verfehlen nicht nur das Ziel eines wirksamen Schutzes […]
Nach einem „informellen Kennenlernen“ am Sonntag fand am gestrigen Montag, dem 17.05.2010, die erste inhaltliche Sitzung der Enquete-Kommission „Internet und […]
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