Ehemalige Mitarbeiter von Wikileaks haben eine neue Plattform gegründet: OpenLeaks. Das Prinzip ist ein anderes. Ich frage mich, wie die Whistleblower und die veröffentlichenden Organisationen geschützt sind. Sind sie durch das Zeugnisverweigerungsrecht, das ja Journalisten in Anspruch nehmen können, um ihre Informaten schützen zu können, gedeckt?
Deutsche Verlage und Apple streiten sich darum, wie die Nutzerinnen und Nutzer via iPhone oder iPad an die journalistischen Inhalte kommen.
Der Erkenntnis geschuldet, dass die Netzpolitik „bis heute ein weitgehend weißer Fleck in der Parteienlandschaft“ ist und die CSU „schon immer an der Spitze des technischen Fortschritts“ stand, veranstaltet „die einzig wahre Netzpartei“ heute ihren lang erwarteten netzpolitischen Kongresses mit dem Titel „In Freiheit und Fairness“ (hashtag: #meininternet). Besonderes „Schmankerl“ der Veranstaltung dürfte der mit Spannung erwartete Vortrag des Vorsitzenden der CSU, Horst Seehofer, mit dem Titel „Mein Internet“ werden. Der „Kongress“ kann per Livestream verfolgt werden.
Datenschutz und Bürgerrechte sind Grundpfeiler unserer Demokratie. Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 wurde die damalige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Dies war ein großer Erfolg für die Bürgerrechtsbewegung, mit der wir gemeinsam in Karlsruhe geklagt haben.
Spätestens seit der Veröffentlichung der US-Botschaftsdepeschen durch WikiLeaks ist Whistleblowing in aller Munde. Dabei ist das Leaken von geheimen Informationen nicht erst seit WikiLeaks ein wirksames Mittel zur Herstellung von Öffentlichkeit und Transparenz. Der wohl berühmteste Fall ist die Watergate-Affäre in den frühen 70er Jahren des letzten Jahrhunderts.