Am Montag, dem 12. Dezember 2011, findet ab 13 Uhr die nächste Sitzung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ statt. Kurzentschlossene können sich bis morgen noch zur Teilnahme an der Sitzung anmelden. Im Rahmen der Sitzung wird unter anderem auch eine öffentliche Anhörung zum Thema "Veränderungsprozesse in der digitalen Wirtschafts- und Arbeitswelt" stattfinden, zu der verschiedene Expertinnen und Experten eingeladen sind. Außerdem steht die Verabschiedung des Datenschutz-Zwischenberichts auf der Tagesordnung. Die zur Anhörung eingeladenen Expertinnen und Experten werden vor allem mit den Auswirkungen von Internet und Digitalisierung auf die (digitale) Wirtschafts- und Arbeitswelt beleuchten.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Missstände aufdecken, müssen vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz geschützt werden, wobei auch die Interessen von Arbeitgebern und Behörden nicht außer acht gelassen werden dürfen. Die Grüne Bundestagsfraktion hat versucht, in ihrem Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen (sogenannten Whistleblowern) dies ausgewogen zu berücksichtigen. Unser Gesetzentwurf zum Schutz von HinweisgeberInnen (Whistleblowern) wurde bei einem Fachgespräch angeregt diskutiert. Dabei gab es große Unterstützung und viele wichtige Anregungen.
Am heutigen Mittwoch, 30. November 2011, beginnt eine interessante Veranstaltung zum Thema Jugendmedienschutz. Unter dem Titel "Quo vadis Jugendmedienschutz?" diskutieren Experten aus Wissenschaft und Praxis beim ZDF in Mainz. Die Fachtagung kann in der ZDFmediathek per Live-Stream verfolgt werden. Die Veranstalter rufen explizit dazu auf, sich per Twitter(Hashtag #jumeta2011) und Facebook (facebook.com/ZDF) aktiv an den Diskussionen zu beteiligen und Fragen an die Referentinnen und Referenten zu richten.
Angesichts der Tatsache, dass auf der Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) von Bündnis 90/Die Grünen, die vom 25.11. bis zum 27.11.2011 in Kiel stattfinden wird, u.a. auch ein netzpolitischer Leitantrag des Bundesvorstandes mit dem Titel “Offenheit, Freiheit, Teilhabe – die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel grün gestalten!” zur Abstimmung steht, wird so mancher, derzeit sichtlich nervös. So verschickten mehrere Interessensverbände eine gemeinsame Stellungnahme zum netzpolitischen Antrag, nach deren Lektüre sich Konstantin, Claudia Roth, Volker Beck und Jerzy Montag veranlasst sahen, eine kurze Replik zu schreiben.
Die Heinrich-Böll-Stiftung setzt am Mittwoch, dem 7.12.11 ihre Veranstaltungsreihe "Gespräche zur Netzpolitik" fort. Diesmal wird sich die Veranstaltung um den so genannten „Schulbuchtrojaner“, über den wir ja auch bereits gebloggt haben, drehen. Der Titel der Veranstaltung, die zwischen 19:00 und 21:30 Uhr in den Räumen der Heinrich-Böll-Stiftung (Schumannstr. 8, 10117 Berlin Lageplan) stattfinden wird, lautet „Schulbuchtrojaner - Urheberschutz oder Gefahr für die Freiheit von Lehre und Forschung?“.
Es ist eine düstere Zukunft, die die beiden Wirtschaftsredakteure der ZEIT dem Internet in ihrem aktuellen Buch vorhersagen: Bankkonten werden von Hackern leergeräumt, die Stromversorgung ganzer Großstädte wird gekappt, auf Facebook gibt es keine vertrauliche Kommunikation mehr: die Abhängigkeit vom Netz bedrohe unseren Wohlstand, schreiben sie in ihrem neuen Buch „Zeitbombe Internet“. Und die Politik – meinen sie – hätte längst die Kontrolle verloren: Versagen durch Unterlassen. Gleichzeitig unterbreiten die beiden ZEIT-Redakteure konkrete Vorschläge, wie wir „unser“ Internet wieder mitgestalten können: Sie plädieren u.a. für ein Recht auf Anonymität im Internet und und sähen dies gerne gesetzlich verankert. Über diese Forderungen und darüber, ob die Bombe wirklich tickt und wie wir ggf. die Kontrolle zurückgewinnen könnten, sofern wir sie verloren haben, diskutieren die Grünen des Kreisverbandes München-Stadt mit interessanten Gästen und laden alle Interessierten herzlich hierzu ein.
Missstände in Unternehmen oder Institutionen werden in vielen Fällen erst durch Hinweise einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (sogenannter „Whistleblowern“) aufgedeckt. Dennoch drohen Beschäftigten, die solche Missstände publik machen, häufig arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen. Hierdurch entsteht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Gewissenskonflikt, der durch die gesetzliche Verankerung des Whistleblower-Schutzes aufgelöst werden kann. Als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen reagieren wir auf dieses Schutzbedürfnis und wollen in Kürze eine eigene Gesetzesvorlage zur Verbesserung des Schutzes von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern in den Bundestag einbringen, die Änderungen sowohl im Arbeits- als auch im Beamtenrecht vorsieht. Am 30.11.2011 veranstaltet die Grüne Bundestagsfraktion ein öffentliches Fachgespräch zum Schutz von Whistleblowern und lädt alle Interessierten hierzu ein.
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