Wieder einmal plant die Bundesregierung ein Gesetz zur Ausweitung der Videoüberwachung. Mit dem sogenannten "Videoüberwachungsverbesserunsgesetz" soll der Einsatz von Überwachungskameras in den öffentlich zugänglichen Bereichen privat betriebener Einrichtungen erleichtert werden. Wie der Einsatz von Videokameras in privaten Räumen die öffentliche Sicherheit erhöhen soll, konnte das Bundesinnenministerium bislang nicht ausreichend begründen. Bevor der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung im Bundestag abgestimmt wird, beraten die Fachausschüsse darüber. Zu der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss am 6. März 2017 möchte Konstantin Euch an dieser Stelle herzlich einladen. Alle weiteren Infos findet Ihr hier.
Netzpolitik ist das Thema unserer Zeit. Im piqd-Interview mit Katrin Rönicke spricht Konstantin über die Schattenseiten der smarten, digitalen Welt, wie Massen-Überwachung und Datenkraken. Aber auch über die Möglichkeiten, durch Demokratie die Bürgerrechte zu sichern. Das knapp 20 minütige Interview dokumentieren wir an dieser Stelle zum Nachhören und Herunterladen.
E-Petitionen boomen seit Jahren. Jede Woche werden hunderte Petitionen veröffentlicht, einige davon kommen auf Hunderttausende von Unterstützerinnen und Unterstützern– auf privaten Plattformen. Die Nutzung des Petitionsrechts beim Deutschen Bundestag hingegen hat sich zwiespältig entwickelt: Die Internetseite des Petitionsausschusses ist das mit weitem Abstand erfolgreichste Internetangebot des Bundestags, immer mehr Menschen zeichnen hier Petitionen mit. Gleichzeitig werden immer weniger Petitionen beim Bundestag eingereicht. Über die Frage, wie das Petitionsrecht belebt werden kann und wie wir dem Missbrauch durch PopulistInnen entgegentreten können, möchten wir mit Euch in einem öffentlichen Fachgespräch diskutieren.
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin, Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der grünen Bundestagsfraktion ausdrücklich begrüßt. Erneut hat ein höchstes Gericht eine wegweisende Entscheidung zur grundsätzlichen Unvereinbarkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten gefällt. Wir fordern die Große Koalition auf, von der Datenspeicherung ein für allemal Abstand zu nehmen und die entsprechende Gesetzesgrundlage zurückzunehmen. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger anlasslos unter Generalverdacht. Sie zielt weder auf einen konkreten Verdacht noch auf einen bestimmten Personenkreis ab. Sicherheitspolitisch vernebelt sie den Blick auf das Wesentliche.