Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Missstände aufdecken, müssen vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz geschützt werden, wobei auch die Interessen von Arbeitgebern und Behörden nicht außer acht gelassen werden dürfen. Die Grüne Bundestagsfraktion hat versucht, in ihrem Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen (sogenannten Whistleblowern) dies ausgewogen zu berücksichtigen. Unser Gesetzentwurf zum Schutz von HinweisgeberInnen (Whistleblowern) wurde bei einem Fachgespräch angeregt diskutiert. Dabei gab es große Unterstützung und viele wichtige Anregungen.
Die Nachrichten über das Ausmaß menschenverachtender rechtsextremer Gewalt sind erschütternd. Die Morde, Anschläge und Gewaltaktionen zeigen die Existenz rechtsterroristischer Strukturen. Diese Bedrohung muss von Staat und Gesellschaft entschieden bekämpft werden. Anlässlich der Neonazi-Mordserie werden von Seiten konservativer Politiker jedoch erneut der Aufbau eines sogenannten "Neonazi-Registers" sowie, wie nicht anders zu erwarten, die Wiedereinführung der anlasslossen Vorratsdatenspeicherung sensibler Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger gefordert. Hierdurch entsteht der Eindruck, dass von möglichen Versäumnissen der Sicherheitsbehörden im aktuellen Fall abgelenkt werden soll. Nach der Logik von Friedrich sollen die Bürger die Zeche zahlen, wenn der Staat seine Hausaufgaben nicht erledigt. Die Beschneidung der Freiheitsrechte wird dabei in Kauf genommen. Solche reflexhaft vorgetragenen Forderungen liegen neben der Sache und vernebeln die aus dem Vorgang folgenden Prioritäten. Sie sind weder geeignet noch erforderlich, um vergleichbare Taten in der Zukunft zu unterbinden und schon aus verfassungsrechtlichen Gründen zurückzuweisen. Die Bundesregierung muss umgehend die unsägliche Extremismus-Klausel zurücknehmen, mit der sie Initiativen gegen Rechtsextremismus in ihrer Arbeit behindert, stigmatisiert und unter Druck setzt. Wir brauchen eine massive Stärkung alle Formen zivilgesellschaftlicher Initiativen und Bündnisse gegen Rechtsextremismus.
Die Demokratisierungswelle, die die Länder des Nahen und Mittleren Ostens und Nordafrikas seit einigen Monaten erfasst hat, hat auch die Debatte um die demokratiefördernde Wirkung des Internets neu befeuert. Im Zuge dieser Debatte sind auch diejenigen, deren Unternehmen die Technik liefern, die dazu beiträgt, Kommunikation via E-Mail, in sozialen Netzwerken und in Blogs zu manipulieren oder gar ganz verstummen zu lassen, in den letzten Monaten wieder verstärkt in den Fokus gerückt – und das ist gut so. Während das Europäische Parlament den Sacharow-Preises für geistige Freiheit 2011 an eine Gruppe von fünf Aktivisten des Arabischen Frühlings, die ihr Leben im Kampf für Demokratie, Grundrechte und Würde aufs Spiel gesetzt haben, bekannt gegeben hat, wird die Bundesregierung noch immer nicht tätig – ganz im Gegenteil. Vor wenigen Tagen berichtete Spiegel Online, dass die Bundesregierung in einem Schreiben an die Europäische Kommission vom 27. Oktober 2011 bezüglich der Überarbeitung der Rüstungsexportrichtlinien vor allem die Interessen der deutschen Wirtschaft betont. Durch eine Kleine Anfrage fordern wir nun die Bundesregierung noch einmal mit Nachdruck dazu auf, hier endlich tätig zu werden und tatsächlich eine dringend angeratene Reform der aus heutiger Sicht überholten Rüstungsexportrichtlinien vorzunehmen und auch „Dual-use-Güter“ und entsprechende Techniken zur Störung von Telekommunikationsdiensten und zur Überwachung und Unterbrechung des Internetverkehrs in die Bestimmungen aufzunehmen.
Pünktlich zur Messe „Moderner Staat“ hat Bundesinnenminister Friedrich am 8. November 2011 den ersten bundesweiten Wettbewerb um die besten Anwendungen für offengelegte Daten gestartet. Eigentlich müssten sich darüber alle Netzpolitikerinnen und Netzpolitiker freuen. Auf jeden Fall ist es ein von uns Grünen längst geforderter richtiger Schritt. Allen engagierten Beteiligten gebührt hierfür Anerkennung. Dennoch besteht bei uns ein gewisser Vorbehalt gegen die Aktion. Anstelle sich in die Tradition der Apps4Democracy-Wettbewerbe zu stellen, hat man bewusst einen Titel mit nationaler Färbung gewählt. Die bisher so wichtige demokratiepolitische Motivation, mehr Transparenz, Informationsfreiheit und Partizipation zu ermöglich, gerät unnötig in den Hintergrund.
Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat eine Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ eingesetzt. Den Vorsitz hat heute Pia Schellhammer, netzpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, übernommen. Pia hat einen Gastbeitrag für @gruen_digital verfasst, den wir hier dokumentieren.
Gestern hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht zwei für die Stärkung der Informationsfreiheit sehr erfreuliche Urteile gesprochen. Die Urteile beziehen sich vor allem auf Auskunftsplichten von Bundesministerien bei Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). So müssen Ministerien zukünftig auch über "Regierungshandeln" Auskunft erteilen. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat das Leipziger Urteil nachdrücklich begrüßt. Das Gericht habe durch seine Entscheidung "der Transparenz der Regierungsarbeit zum Durchbruch verholfen". Es handle sich um eine "gute Nachricht für alle, die von ihrem demokratischen Recht auf umfassende Information Gebrauch machen wollen". Wir Grüne werden die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes im Sinne von mehr Transparenz und dem Motto „Mehr offene Daten wagen“ weiter vorantreiben, damit die nach der gegenwärtigen, teilweise zu unbestimmte Rechtslage im Sinne der Bürgerinnen und Bürger reformiert wird.