Vor Kurzem haben die europäischen Regulierer erste Ergebnisse einer Studie vorgelegt, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen. Wir hatten ausführlich über die Studie und deren Inhalt berichtet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Studie und der vorab in Kurzform präsentierten Ergebnisse hatte ich die Bundesregierung im Rahmen der letzten parlamentarischen Fragestunde gefragt, ob sich an ihrer Position bezüglich der Notwendigkeit, hier gesetzgeberisch tätig zu werden, etwas verändert hat. Durch ihre Antwort zeigt die Bundesregierung einmal mehr, dass ihr die Wahrung der Netzneutralität kein so wichtiges Anliegen ist, wie sie gerne suggeriert.
Vetreterinnen und Vertreter der Bundesregierung tun immer wieder so, als hätten nicht zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerrechts- und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, aus der Wissenschaft und nicht zuletzt aus der Opposition immer wieder auf die mangelnde Transparenz und die nicht absehbaren Folgen des ACTA-Abkommens gewarnt. Fernab der Tatsache, dass die Bundesregierung durch zahlreiche parlamentarische Initiativen der Oppositionsfraktionen des Bundestages mehrfach auf die verschiedenen Problematiken des ACTA-Abkommens aufmerksam gemacht wurde, hat auch der Bundesrat bereits im Frühjahr 2010, also gut zwei Jahre vor der Entscheidung der Bundesregierung, die ACTA-Ratifizierung zunächst auf Eis zu legen, in einer umfangreichen Entschließung auf die Unzulänglichkeiten des Abkommens aufmerksam gemacht. Vor diesem Hintergrund noch immer zu behaupten, man habe keine Kenntnis bezüglich vorgebrachter Kritik gehabt, ist ein starkes Stück.
Am Freitag, den 30. März debattierte der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel unserer Initiativen war und ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigte allzu oft eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefährdete das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellte insgesamt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar. Nachdem wir bereits vor einigen Monaten einen umfangreichen Gesetzesentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgelegt und diesen vorab online diskutieren und weiterentwicklen haben lassen, haben wir am 30. März also über drei weitere grüne Anträge zum Datenschutz im Plenum des Bundestages debattiert - und damit schwarz-gelbes Brachland betreten. Hier dokumentieren wir Konstantins Plenarrede.
Am Freitag, den 30. März debattiert der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigt eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefärdet das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar.
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gibt es - nicht nur innerhalb der schwarz-gelben Koalition - eine intensive Diskussion um dieses Mittel der Strafverfolgung, seinen Nutzen und die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme, die insofern einen rechtsdogmatischen Dammbruch darstellt, als dass die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger verpflichtend anlasslos und verdachtsunabhängig auf Vorrat gespeichert werden. Gerade hat die Europäische Kommission Deutschland eine letzte Frist gesetzt, die bestehende Richtlinie umzusetzen. Der Zeitpunkt dieser Fristsetzung überasscht aus meheren Gründen. Nun wurde bekannt, dass sich Innenminister Friedrich, der innerhalb der Bundesregierung eigentlich nicht die Federführung in Sachen Vorratsdatenspeicherung innehat, ein Schreiben an die Europäische Kommission verfasst hat, in dem er die "Nichtumsetzung" bemängelt. Zu dem Schreiben des Innenministers und möglichen Auswirkungen hat Konstantin eine parlamentarische Frage an die Bundesregierung gerichtet.
Gestern hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet, dass die Europäische Kommission heute Deutschland eine letzte, vierwöchige Frist vor Aufnahme des Klageverfahrens gegen die Bundesrepublik wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung setzt. Die bisherige Linie der EU-Kommission ist alles andere als überzeugend: Zum jetzigen Zeitpunkt gerichtlich gegen die Bundesrepublik Deutschland vorgehen zu wollen, ist angesichts der für den Sommer angekündigten grundlegenden Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeichnerung Symbolpolitik mit der Brechstange. Die Europäische Kommission wäre gut beraten, zunächst die eigenen Hausaufgaben zu erledigen. Statt die dringend benötigte EU-Datenschutzreform weiter zu torpedieren, wie es derzeit Minister Friedrich tut, muss sich die Bundesregierung endlich für eine Rücknahme der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene einsetzen und die Bürgerinnen und Bürger so vor einem weiteren Ausverkauf ihrer verfassungsrechtlich garantierten Rechte über die europäische Ebene bewahren.
Gestern hatten wir ausführlich über die heutige Pressekonferenz von Jan Philipp und der Co-Autorin einer unabhängigen Studie zur Vereinbarkeit des umstrittenen Abkommens zwischen der EU und den USA zum Austausch von Flugpassagierdaten mit den EU-Grundrechten berichtet. Die Studie analysiert grundrechtliche Probleme wie die Überwachung, die Fluggäste zu Verdächtigen macht. Darüber hinaus analysiert die Studie die Unterschiede zwischen den bisherigen Abkommen und dem aktuellen Vorschlag. An dieser Stelle stellen wir die Studie zum download zur Verfügung.