Heute hat sich das Bundeskabinett trotzz anderslautender Ankündigungen erneut nicht mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage befasst. Es scheint, als ob die Bundesregierung nicht zuletzt durch die Intervention des Bundesverbandes der Deutschen Industrie verstanden hat, wie heiß diese Herdplatte ist.
Am 20. Oktober 2012 wird der zweite Netzpolitischen Kongress der Grünen Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag stattfinden. Letzte Wochen konnten wir den Termin und den groben Rahmen veröffentlichen. Nun möchten wir Euch die Details zu unserem Call for Participation mitteilen. Im Kern des Kongresses sind zwei Phasen mit parallel stattfindenden Workshops geplant. Davon wird eine Phase von den Abgeordneten der Grünen Bundestagsfraktion gestaltet. In der zweiten Workshopphase möchten wir Euren Beiträgen Raum bieten.
Das russische Parlament, die Duma, hat vor zwei Tagen trotz internationaler Proteste ein höchst umstrittenes Gesetz, das höchstwahrscheinlich massive Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit im Internet in Russland haben wird, beschlossen, welches am 1. November in Kraft treten soll. Ein solches Vorgehen passt nicht zur Idee einer strategischen Partnerschaft mit Russland, an der die Bundesregierung weiter festhält. Als Grüne fordern wir die Bundesregierung auf, dies dem Kreml unmissverständlich klarzumachen. Die Bundesregierung muss zudem ein klares Signal an die russische Zivilgesellschaft senden und ihr verdeutlichen, dass Deutschland seine Partner nicht nur im Kreml sieht.
In den zwei Jahren, die seit unserem letzten Kongress unter dem Motto "Gesellschaft digital gestalten" vergangen sind, hat sich viel getan: Die Bedeutung der Netzpolitik, die heute längst Gesellschaftspolitik ist und jeden Politikbereich tangiert, ist nunmehr auch bei denjenigen angekommen, die sich noch vor Kurzem der Relevanz des Themas für unsere moderne Wissens- und Informationsgesellschaft nicht bewusst waren. Am 20. Oktober 2012 laden wir Euch herzlich zum 2. Netzpolitischen Kongress der Grünen Bundestagsfraktion in den Deutschen Bundestag ein. Als grüne Bundestagsfraktion haben wir das Motto unseres letzten Kongresses ernst genommen: In den vergangenen zwei Jahren haben wir immer wieder den Dialog mit all denjenigen gesucht, die sich konstruktiv in die Debatte um die zukünftige Gestaltung unserer (digitalen) Gesellschaft einbringen wollen und haben - mehrfach nach intensiver Online-Diskussion - zahlreiche parlamentarische Initiativen vorgelegt. An diese Diskussionen anknüpfend laden wir nun alle Interessierten am 20. Oktober 2012 zum 2. Netzpolitischen Kongress der Grünen Bundestagsfraktion in den Deutschen Bundestag ein.
In den letzten Tagen ist deutliche Kritik an einem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens, das Schwarz-Gelb in der letzten Woche vor der Parlamentarischen Sommerpause noch auf die Tagesordnung des Bundestages gehievt hatte, laut geworden – zu Recht: Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig Meldeämter ihre Daten an Adresshändler und Werbefirmen weitergeben können. Auch ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten würde nicht greifen. Seit Jahren liegt das Melderecht in der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Aber erst jetzt hat der Gesetzgeber gehandelt - und beim Datenschutz komplett versagt.
Im September 2011 haben sich am Rande der UN-Generalversammlung in New York die Regierungen von knapp 50 Ländern auf Initiative der USA und Brasiliens offiziell zur Open Government Partnership (OGP) zusammengeschlossen. Zahlreiche Vertreter der Zivilgesellschaft drängen seit langem auf eine raschen Beitritt Deutschlands zur Open Government Partnership. Wir Grünen unterstützen die Forderung der zivilgesellschaftlichen Akteure seit langem. Um die Bereitschaft zu steigern, der Initiative eventuell doch noch zeitnah beizutreten, hat Konstantin der Bundesregierung vor Kurzem eine weitere Frage bezüglich des deutschen Engagements im Rahmen der Open Government Partnership gestellt. Nun liegt die Antwort vor.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde heute nicht wie geplant im Kabinett verabschiedet. Und das ist auch gut so! Dieser Gesetzentwurf sollte das Kabinett am besten nie erreichen. Der Text des Referentenentwurfs hat bereits deutlich gemacht: Das Leistungsschutzrecht würde reichlich Rechtsunsicherheit schaffen. Für uns Grüne ist klar: Wir befürworten keinen Verlegerschutz, der am Ende die Verlage stärkt, die ohnehin stark sind. In der letzten Konsequenz gibt dies Anreize zu Boulevardisierung.