Im Bayerischen Landtag findet am Mittwochabend, den 23. November 2011, ein öffentlcihes Fachgespräch zum sogenannten „Bayerntrojaner“ statt. Susanna Tausendfreund, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, wird sich u.a. mit Dr. Julius Mittenzwei vom Chaos Computer Club und Dr. Thomas Petri, dem Bayerischen Beauftragten für den Datenschutz darüber unterhalten, ob der Einsatz von Spionagesoftware zur Strafverfolgung überhaupt im verfassungsrechtlichen Rahmen stattfinden kann. Petri ist von der Bayerischen Staatsregierung nach der Analyse des CCC und der massiven öffentlichen Kritik am Einsatz der Schnüffelsoftware durch das Bayerische LKA mit der Überprüfung der Software beauftragt worden - hat selbst aber keinen Zugriff auf den Quellcode des Programms.
Das Thema Facebook und Datenschutz ist in Schleswig-Holstein ein die Partei intensiv begleitendes Thema, seit der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert den amerikanischen Konzern aufgrund völlig unzureichender Datenschutzeinstellungen ins Visier genommen hat. Morgen Abend wird dazu die Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie & Recht der Grünen Schleswig-Holstein mit Thilo Weichert diskutieren und die parteiinterne Debatte fortsetzen. Wir Grünen werden uns weiter mit der Frage des zukünftigen Umgangs mit Facebook auseinandersetzen. Die Grünen in Schleswig-Holstein laden alle Interessierten ein, morgen mit Ihnen und Thilo Weichert im Rahmen der Sitzung unserer Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht, die grundsätzlich öffentlich tagt und auch für Nicht-Parteimitglieder offensteht, zu diskutieren. Ein Gastbeitrag von Thomas Lange.
Pünktlich zur Messe „Moderner Staat“ hat Bundesinnenminister Friedrich am 8. November 2011 den ersten bundesweiten Wettbewerb um die besten Anwendungen für offengelegte Daten gestartet. Eigentlich müssten sich darüber alle Netzpolitikerinnen und Netzpolitiker freuen. Auf jeden Fall ist es ein von uns Grünen längst geforderter richtiger Schritt. Allen engagierten Beteiligten gebührt hierfür Anerkennung. Dennoch besteht bei uns ein gewisser Vorbehalt gegen die Aktion. Anstelle sich in die Tradition der Apps4Democracy-Wettbewerbe zu stellen, hat man bewusst einen Titel mit nationaler Färbung gewählt. Die bisher so wichtige demokratiepolitische Motivation, mehr Transparenz, Informationsfreiheit und Partizipation zu ermöglich, gerät unnötig in den Hintergrund.
2009 hat der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Bernd Neumann, ein Positionspapier zum Thema „Sicherung des Filmerbes“ vorgelegt. Darin wird u.a. auf die Notwendigkeit eingegangen, eine „Pflichthinterlegung“ für Filme durch eine Änderung im Archivgesetz (als Pflichtregistrierung) effizienter zu machen. Diese Änderung im Archivgesetz hat seitdem auf sich warten lassen. Sie wäre aber notwendig, um überhaupt zu erfassen, welche Filme durch welche Fördermittel wann produziert werden. Bislang sind die Initiativen, die Bestände des deutschen Films zu erfassen und vor allem: zugänglich zu machen, nicht gebündelt und vor allem nicht nachhaltig finanziell gefördert. Eine Langzeitarchivierung etwa von Digitalfilm ist u.a. auch wegen der notwendigen kontinuierlichen Migration der Daten sehr kostspielig. Am morgen Mittwoch findet im Ausschuss für Kultur und Medien des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Thema "Filmerbe nachhaltig archivieren und zugänglich machen" statt. Die Sitzung wird live gestreamt.
Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat eine Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ eingesetzt. Den Vorsitz hat heute Pia Schellhammer, netzpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, übernommen. Pia hat einen Gastbeitrag für @gruen_digital verfasst, den wir hier dokumentieren.
Gestern hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht zwei für die Stärkung der Informationsfreiheit sehr erfreuliche Urteile gesprochen. Die Urteile beziehen sich vor allem auf Auskunftsplichten von Bundesministerien bei Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). So müssen Ministerien zukünftig auch über "Regierungshandeln" Auskunft erteilen. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat das Leipziger Urteil nachdrücklich begrüßt. Das Gericht habe durch seine Entscheidung "der Transparenz der Regierungsarbeit zum Durchbruch verholfen". Es handle sich um eine "gute Nachricht für alle, die von ihrem demokratischen Recht auf umfassende Information Gebrauch machen wollen". Wir Grüne werden die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes im Sinne von mehr Transparenz und dem Motto „Mehr offene Daten wagen“ weiter vorantreiben, damit die nach der gegenwärtigen, teilweise zu unbestimmte Rechtslage im Sinne der Bürgerinnen und Bürger reformiert wird.