Meine Anfrage im Innenausschuss des Deutschen Bundestages diese Woche hat ergeben, dass die Bundesregierung dem geplanten EU-System zur Bankdatenspeicherung EU-TFTS völlig indifferent gegenüber steht. Angesichts der Gefahren für den Datenschutz, die von diesem Vorhaben ausgehen, ist das unerhört. Ich erwarte von der Bundesregierung eine entschieden datenschutzfreundliche Positionierung in den weiteren Verhandlungen. Mit Spannung sehe ich der geplanten Grundrechtsfolgenabschätzung der Europäischen Kommission entgegen.
Die fortschreitende Digitalisierung bietet der Wissenschaft vielversprechende neue Möglichkeiten im Umgang mit Wissen und für die Verbreitung von wissenschaftlichen Informationen. Ein offener Wissenschaftsdiskurs ist auf den dauerhaft freien, d.h. für Nutzerinnen und Nutzer gebührenfreien Zugang zu wissenschaftlichen Beiträgen angewiesen (Open Access). Insbesondere gilt dies im Fall öffentlich geförderter Forschung, deren Ergebnisse ohne finanzielle, technische und rechtliche Barrieren zugänglich sein sollten. Die grüne Bundestagsfraktion unterstützt die Anliegen der Open Access-Bewegung im Wissenschaftsbereich. Deshalb haben wir gestern den umfassenden Antrag „Förderung von Open Access im Wissenschaftsbereich und freier Zugang zu den Resultaten öffentlich geförderter Forschung“ in den Bundestag eingebracht. Hier skizzieren wir noch einmal die wichtigsten Punkte unseres Antrages. Außerdem könnt Ihr meine Protokollrede noch einmal nachlesen.
Auf ihrer heute abgeschlossenen 82. Konferenz befassten sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder anlässlich der aktuellen Diskussionen um Facebook vor allem mit dem Datenschutz in sozialen Netzwerken. Im Hinblick auf die zunehmende Nutzung des Internets und den Umstand, dass den Nutzerinnen und Nutzern die Grundlagen, Funktionsbedingungen und wirtschaftlichen Spielregeln des Internet nicht oder nur unzureichend bekannt sind, wurde auch über die Bedeutung des Datenschutzes als Bildungsaufgabe beraten. Diskutiert wurden ferner die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Geldwäschegesetzes vorgesehenen Identifizierungspflichten, der neue Internet-Adressierungsstandard IPv6 sowie die Auslagerung von IT-Systemen an Internetdienstleister ("Cloud Computing").
Die Anwälte der Opfer der Telekom-Bespitzelungsaffäre haben heute ihren Abschlussbericht vorgestellt. In ihm wird eine unzulängliche Aufklärung der Vorfälle durch die Justiz kritisiert. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte sei weder vollständig aufgeklärt noch "strafrechtlich angemessen gewürdigt" worden, erklärten die Anwälte. Sie forderten zugleich einen besseren rechtlichen Schutz der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben. Die Bundesregierung muss nun endlich aus dem Tiefschlaf aufwachen und die Beschäftigten endlich effektiv vor Überwachung und Ausspionierung zu schützen.
Die fortschreitende Digitalisierung bietet der Wissenschaft vielversprechende neue Möglichkeiten im Umgang mit Wissen und für die Verbreitung von Informationen. Offener Wissenschaftsdiskurs ist auf den freien, d.h. für Nutzerinnen und Nutzer gebührenfreien Zugang zu wissenschaftlichen Beiträgen angewiesen. Insbesondere gilt dies im Fall öffentlich geförderter Forschung, die ohne finanzielle, technische und rechtliche Barrieren zugänglich sein muss (Open Access). Die grüne Bundestagsfraktion unterstützt die Anliegen der Open-Access-Bewegung nachdrücklich und hat gerade hierzu einen Antrag vorgelegt.
Der Chaos Computer Club Bremen e.V. bietet derzeit eine sehr interessante Veranstaltungsreihe an. Unter dem Titel „Kritische Infrastrukturen“ finden an mehreren Wochen Veranstaltungen zu aktuellen Themen der Innen- und Netzpolitik statt. Hier findet Ihr weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe. Am 28.09. spricht Malte Spitz dort zu „Vorratsdatenspeicherung – Über Datensammler und deren Helfer“.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), hat gerade angekündigt, dass die Koalition in Kürze einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Frühwarnsystems bei Urheberrechtsverletzungen im Internet vorlegen wird. Die jüngsten Äußerungen der Union zeigen, dass die Koalition die drängenden Reformvorhaben des Urheberrechts weiter verweigert. Das ist mehr als schade. Denn: Vor dem Hintergrund einer sich durch die Digitalisierung massiv ändernden Wirklichkeit, sind konkrete Vorschläge für die Neugestaltung und den bestmöglichen Ausgleich der Interessen aller im Netz Beteiligter überfällig.
Archive