Als Public Private Partnership PPP gelten Projektrealisierungen vor allem öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen mit sogenannten privaten Partnern, sprich der freien Wirtschaft. Häufig werden sie im Bereich des Verkehrswesens angewendet. Das Modell der PPPs findet häufig deswegen Anwendung, weil sich die zuständigen öffentlichen Träger, zum Beispiel verschuldete Gemeinden, auf diesem Weg eine Finanzierung ohne teuren Bankkredit ermöglichen wollen. Diese Rechnung geht aber oftmals nicht auf: In vielen Fällen zahlen die öffentlichen Träger drauf, weil sie beispielsweise über Gebühr auf Einnahmen verzichten müssen (z. B. bei der LKW-Maut) oder weil die Privaten auf der Grundlage schlechter Verträge minderwertige Leistungen erbringen und dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Die öffentliche Hand, also der Steuerzahler, bleibt dann auf den Kosten sitzen. Zusammen mit meinem Kollegen Anton Hofreiter habe ich deshalb einen Antrag "Transparenz in Public Private Partnerships" (BT-Drs. 5285) gestellt, um so die Transparenz von PPPs auf Bundesebene zu verbessern.
Derzeit sieht es so aus, als sei die schwarz-gelbe Koalition in Sachen Netzsperren endlich zur Vernunft gekommen. Die Entscheidung der Bundesregierung war überfällig. Die Erkenntnisse aus den zahlreichen Diskussionen der vergangenen Monate haben endgültig belegt: Netzsperren sind kein probates Mittel, die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Internet zu unterbinden. Im Gegenteil: Sie sind kontraproduktiv, verleiten zur Untätigkeit und verdecken die Sicht auf eine dringend benötigte mehrdimensionale Gesamtstrategie für den Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.
Derzeit diskutieren die Grünen über Wege der Erneuerung unserer Demokratie. Auf dem kürzlich in Mainz stattgefundenen Demokratiekongress wurde ein Diskussionspapier zur Zukunft unserer Demokratie vorgestellt, das derzeit online diskutiert wird. Beim Demokratiekongress sprachen wir u.a. beim Workshop “Demokratie digital: Welchen Einfluss haben digitale Umbruchprozesse auf Öffentlichkeit, Medien und Demokratie?“ mit Christiane Schulzki-Haddouti, die im Nachklapp unseres Kongresses 8 Thesen zur Diskussion stellte, auf das wir hier gerne hinweisen.
Wir Grünen wollen die Informationsfreiheit stärken und Open Data-Konzepte weiterentwickeln. In einer aktuellen Kleinen Anfrage zum Informationsfreiheitsgesetz haben wir der Bundesregierung daher vor allem auch im Hinblick auf in der Praxis kritische Punkte und Open Data auf den Zahn gefühlt. Zudem haben wir ein Blog eingerichtet, um mit Euch an unserem Positionspapier zum Thema zu arbeiten. Euer Input ist gefragt!
Die entsetzlichen Anschläge vom 11. September jähren sich 2011 zum zehnten Mal. Grund genug, kritisch-bilanzierend zurück zu blicken. An drei Beispielen, der Vorratsdatenspeicherung (I.), der Pressefreiheit (II.) und der Evaluierung der Sicherheitsgesetze (III.) will ich aufzeigen, wie wir Grünen uns eine moderne und rechtstaatliche Prävention und Strafverfolgung vorstellen, die sich stärker als bisher an den Bürgerrechten orientiert.
Wie Thomas Mike Peters beim Telemedicus berichtet, bestehen die Rundfunkreferenten der Länder auf einer gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz (TKG). Momentan beraten die Ausschüsse des Bundesrats über die am 2. März vom Kabinett verabschiedete Vorlage. Bereits am 28. März hat der Kulturausschuss einen Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen einstimmig verabschiedet.
Am Samstag, den 19.03., hatte Brigitte Lösch, MdL und Grüne Kandidatin zur Landtagswahl in Baden-Württemberg zu einer Veranstaltung mit dem Thema "Bürgerbeteiligung 2.0 - Politik auf neuen Wegen" geladen. Hier findet Ihr die Aufzeichnung des Diskussion zwischen Konstantin v. Notz, Alvar Freude und Fritz Mielert, die von Lavinia Steiner moderiert wurde.