Heute haben wir die Ergebnisse unserer Frage an die Bundesregierung nach ihrer Haltung zu den aktuell diskutierten Missständen rund um das SWIFT-Abkommen erhalten.
Am Donnerstag, den 17.3.2011 ab 19.30 Uhr diskutieren Tarek Al-Wazir, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im hessischen Landtag, und Henner Will von der Hans-Böckler-Stiftung das Thema „Schuldenbremse“ im Rahmen einer Mitgliederversammlung der Wiesbadener Grünen.
Morgen ab 12:30 Uhr gibt es eine fraktionsübergreifende Anhörung im Europäischen Parlament zur Novellierung der EU-Datenschutzrichtlinie mit Axel Voss (CDU, EP-Berichterstatter) und Viviane Reding (Justizkommissarin). Veranstalter ist die fraktionsübergreifende "Privacy Platform", ein informeller Zusammenschluss verschiedener Abgeordneter des EP, in der Jan Philipp Albrecht die Grünen vertritt.
Die nächsten Terminplanung der Enquete-Kommission stehen ganz im Lichte des Zwischenberichts. Öffentliche Sitzungen finden am 21. März und 11. April 2011 statt. Bis dahin treffen sich die Projektgruppen zur Finalisierung ihrer Texte noch jeweils zwei- drei Mal
Am kommenden Wochenende starten die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und der Landesverband parallel zu ganz ähnlichen Aktivitäten der Bundesgrünen eine gemeinsame landesweite Kampagne zur Erneuerung der Demokratie. Ziel ist, die Mitwirkung der BürgerInnen wieder stärker ins Zentrum der Politik zu rücken.
Die politische Kultur in Deutschland ändert sich. Die Menschen wollen nicht von oben gönnerhaft und mit Machtarroganz regiert, sondern bei den großen Entscheidungen gefragt und informiert werden. Die Grünen haben eine Diskussion über die Zukunft unserer Demokratie angestoßen und freuen sich über Kritik und Anregungen.
„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland (vgl. zum grundgesetzlichen Identitätsvorbehalt BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. -, juris, Rn. 240), für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss. Durch eine vorsorgliche Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten wird der Spielraum für weitere anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen Union erheblich geringer.“ (Urteil des BVerfG vom 2. März 2010)
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