Am vergangenen Donnerstag peitschte die GroKo mal wieder mehrere schwerwiegende Eingriffe in unsere Grundrechte durchs Parlament. Unter anderem stand das Gesetz zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die europäische Datenschutz-Grundverordnung auf der Agenda. Die europäische Datenschutzreform ist eines der wichtigsten europäischen Projekte der letzten Jahre. Dafür haben wir Grünen und insbesondere Jan Philipp Albrecht in Brüssel gekämpft und die Verabschiedung der Verordnung ist ein klarer grüner Erfolg. Dennoch beharrt die Bundesregierung auf ihrem Credo "Die Zeit der Datensparsamkeit ist vorbei" und versucht bei der Umsetzung des europäischen Gesetzes auf nationaler Ebene nun, dieses hohe Datenschutzniveau zu verwässern. Konstantins Rede zum Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz könnt Ihr hier nachschauen.
Während die Bundesregierung weiterhin die Aufklärung im Fall Amri vernebelt, peitscht sie in dieser Woche mal wieder mehrere schwerwiegende Eingriffe in unsere Grundrechte durchs Parlament. Dabei wurden vielfach verfassungsrechtlichen Bedenken an Gesetzesvorhaben wie der Fluggastdatenspeicherung, dem BKA-Gesetz oder der Umsetzung der Europäischen Datenschutzreform deutlich gemacht. Doch dies alles interessiert die GroKo nicht – sie startet einen weiteren Mitternachtsausverkauf der Freiheitsrechte. Konstantins Blick auf diese Sitzungswoche könnt Ihr hier nachlesen.
Mit ihrem Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreiseplicht plant die Bundesregierung einen weiteren tiefgreifenden Einschnitt in die Rechte Geflüchteter. Unter anderem soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zukünftig Handys und andere Datenträger der Antragstellerinnen auslesen dürfen. Verfassungsrechtlich bewegt sich die Bundesrgierung damit auf dünnem Eis. Welche Bedeutung die geplante Neuregelung für die Grund- und Menschenrechte hat und inwiefern dies eine Gefahr für den Rechtsstaat darstellt, könnt ihr in Konstantins Einschätzung erfahren.
Die EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung war schon im Europäischen Parlament hochumstritten. Nun muss sie in den Nationalstaaten umgesetzt werden. Vergangenen Woche haben wir den hierzu vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert. Konstantins Einschätzung und seine Bundestagsrede zu dem Gesetzesentwurf könnt ihr hier nachlesen und anschauen.
Die europäische Datenschutzreform ist eines der wichtigsten europäischen Projekte der letzten Jahre. Sie sorgt für hohe gemeinsame Datenschutzstandards in der gesamten Europäischen Union. In so gut wie jedem Lebensbereich werden dort wichtige Datenschutz-Fragen umfassend geregelt. Die Bundesregierung versucht nun bei der Umsetzung dieses hohe Datenschutzniveau zu verwässern. Deshalb ist es umso dramatischer, dass dieses wichtige Gesetz wieder einmal im Eilverfahren durch den Bundestag gepeitscht werden sollte. Doch wir konnten einen Teilerfolg erzielen: Aufgrund unseres lautstarken Protestes wurde die Abstimmung über dieses wichtige Gesetz nun doch - wie anfangs vereinbart - auf Ende April vertagt. Alle weiteren Informationen dazu findet Ihr hier.
Vor enigen Tagen hatten Linke und Grüne eine Sondersitzung des Innenausschusses beantragt, um die zahlreicheb, weiterhin offenen Fragen im Zusammenhang mit der schrecklichen Tat vom Berleiner Breitscheidplatz aufklären zu können. Eine solche Sondersitzung hat die Große Koalition nun mit der lapidaren Begründung, man würde hierfür keine Notwendigkeit sehen, abgelehnt. Gemeinsam mit Irene Mihalic, Obfrau der grünen Bundestagsfraktion im Innenausschuss, hat Konstantin das Vorgehen von Union und SPD scharf kritisiert.
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin, Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der grünen Bundestagsfraktion ausdrücklich begrüßt. Erneut hat ein höchstes Gericht eine wegweisende Entscheidung zur grundsätzlichen Unvereinbarkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten gefällt. Wir fordern die Große Koalition auf, von der Datenspeicherung ein für allemal Abstand zu nehmen und die entsprechende Gesetzesgrundlage zurückzunehmen. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger anlasslos unter Generalverdacht. Sie zielt weder auf einen konkreten Verdacht noch auf einen bestimmten Personenkreis ab. Sicherheitspolitisch vernebelt sie den Blick auf das Wesentliche.