In der vergangenen Sitzungswoche debattierte der Deutsche Bundestag unter anderem über den von der Bundesregierung vorgelegten "Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze". An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Kritik und Anmerkungen freuen wir uns.
Heute findet die lang erwartete öffentliche Anhörung des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „BND-Gesetzentwurf“ statt. An dieser Stelle fassen wir alle wichtigen Informationen zur Anhörung einmal zusammen. Eine gute Übersicht der extrem breiten Kritik an dem vorgelegten Gesetzentwurf, den die Regierungsfraktionen der CDU/CSU und SPD unverändert in den Bundestag eingebracht haben, findet Ihr bei netzpolitik.org. Auch Konstantin hat das Vorhaben der Bundesregierung in den letzten Monaten immer und immer wieder kritisiert.
Heute hat die EU-Kommission ihre Vorschläge für die europäische Urheberrechtsreform vorgelegt. Gemeinsam haben erklären Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz und Tabea die Reform als halbherzig und ohne Vision kritisiert. Die europäische Kultur- und Digitallandschaft wartet seit Jahren auf eine zukunftsgewandte und vereinheitlichende europäische Urheberrechtsreform. Die EU-Kommission legt heute Reformvorschläge vor, die teils versuchen herkömmliche Geschäftsmodelle dem Netz aufzuzwingen, anstatt Kreativität und Innovation zu fördern. Zudem geht sie dringend erforderliche Reformen für Urheberinnen und Urheber und Nutzerinnen und Nutzer nicht konsequent an. Die Bundesregierung muss hier nun endlich selber handeln, und kann nicht länger warten - will sie nicht, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ihr einziges Vermächtnis im Urheberrecht bleibt.
E-Government, also digitale Informationen und Dienste von Staat und Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger, ist ein Gradmesser für die Innovationsfähigkeit des Staates. […]
Bislang scheiterte eine Vernehmung des Schlüsselzeugen Edward Snowden im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur NSA/BND-Affäre an der Blockadehaltung der Großen Koalition, die sich schon weigerte, die Bundesregierung überhaupt um Unterstützung zu ersuchen, damit der Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss aussagen kann. Das Bundesverfassungsgericht hatte insoweit entschieden, dass die Bundesregierung ohne ein solches förmliches Ersuchen nicht verpflichtet ist, zu einer Entscheidung zu kommen. Heute habe ich gemeinsam mit Martina Renner, Obfrau der Fraktion Die Linke im NSA/BND-Untersuchungsausschuss, den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof in einem Antrag ersucht, die Blockade der Vernehmung von Edward Snowden durch Bundesregierung und Koalitionsmehrheit im Untersuchungsausschuss zu durchbrechen.
Die schrecklichen Taten von Nizza, München, Würzburg und Ansbach haben uns erneut die enorme Verletzlichkeit unserer offenen und freien Gesellschaften schmerzhaft vor Augen geführt. Wir trauern mit den Angehörigen der Toten und hoffen auf vollständige Genesung der Verletzten. Bestehende Sicherheitslücken und Versäumnisse im Vorfeld müssen nun mit kühlem Kopf analysiert werden. Nur so können wir die richtigen Schlüsse zur Erhöhung der Sicherheit und Verhinderung zukünftiger Taten ziehen. Es gibt Stellschrauben zur effektiven Erhöhung der Sicherheit. Wir brauchen mehr und eine besser ausgestattete Polizei, mehr Prävention, einen verbesserten, rechtsstaatlich organisierten Informationsaustausch und nicht zuletzt ein strengeres Waffenrecht. Es ist immer noch viel zu einfach, an Schusswaffen zu kommen. Dies gilt auch für den Zugang zu illegalen Schusswaffen und die Gefahr umgebauter Dekorationswaffen.
Am vergangenen Donnerstagabend stand unter anderem die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Die Rede von Konstantin dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns.