Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich seit mehreren Jahren sehr intensiv mit der Netzneutralität. Das Thema war immer wieder Gegenstand von intensiven parlamentarischen Beratungen. Am Montag, dem 2. Juni 2014, findet im Rahmen der nächsten Sitzung des Ausschusses „Digitale Agenda“ ein öffentliches Fachgespräch statt. Hier findet Ihr alles Wissenswerte zum Fachgespräch, zu dem Ihr Euch nach wie vor anmelden könnt. An dieser Stelle dokumentieren wir den Fragenkatalog, der von allen Fraktionen gemeinsam erarbeitet wurde und im Vorfeld der Anhörung an die geladenen Expertinnen und Experten zur Beantwortung übersandt wurde. Hier findet Ihr einen aktuellen Beitrag von mir zur Frage des weiteren Vorgehens der schwarz-roten Bundesregierung in Sachen Netzneutralität.
Heute findet die nächste Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre statt. Während weiterhin – zunächst nicht öffentlich - der Frage nachgegangen wird, auf welchem Wege der - aus unserer Sicht zentrale - Zeuge Edward Snowden durch den Ausschuss gehört werden kann, findet am heutigen Tag eine - öffentliche - Expertenanhörung statt, bei der vor allem der Frage der rechtlichen Einordnung der bekannt gewordenen Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste nachgegangen werden soll.
In einem Urteil vom 24.04.2013 zur Antiterrordatei hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Konturen des verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes geschärft und hohe Anforderungen an die informationelle Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten formuliert. Wegen seiner grundsätzlichen Aussagen ergibt sich aus dem Urteil ein weitreichender Handlungs- und Prüfbedarf, der weit über das Antiterrordateigesetz hinaus geht. Am 04. April 2014 hat die grüne Bundestagsfraktion im Rahmen des von ihr gesetzten Schwerpunktes “Digitale Bürgerrechte” ein Fachgespräch mit dem Titel „Datenschutz und Trennungsgebot in der Sicherheitspolitik“ veranstaltet. Nun liegt die Reader Fachgespräch Datenschutz & Trennungsgebot vor. Die Dokumentation, die wir allen Interessierten zur Verfügung stellen, enthält unter anderem die sehr konkreten Thesenpapiere der Referentinnen und Referenten.
Am morgigen 7. Mai 2014 finden die nächsten zwei Sitzungen des Ausschusses Digitale Agenda statt. Zunächst tagt der Ausschuss ab 14:00 regulär, das heißt, erneut leider nicht öffentlich. Auf der Tagesordnung der nunmehr 6. Sitzung des Ausschusses steht neben einer „Mitteilung der Europäischen Kommission" als weiterer regulärer TOP lediglich ein „Bericht der Bundesregierung zu den Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung für den nationalen Gesetzgeber“, den wir als Grüne angefordert hatten. Spannender wird es ab 14:30, wenn der Ausschuss- diesmal öffentlich - tagt und eine Anhörung zur "IT-Sicherheit" durchführt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 20. Februar 2013 entschieden, dass die Landespressegesetze nicht auf Bundesbehörden anwendbar sind, demnach Journalisten von ihnen auf dieser Grundlage – obwohl in der Vergangenheit Usus - keine Auskunft verlangen können. Am 13. Mai 2013 findet im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse und dem dazugehörigen Gesetzentwurf der SPD (Presseauskunftsgesetz, BT-Drs 17/12484) statt.
Die nächste Sitzungswoche ist gespickt mit interessanten Anhörungen aus dem Bereich der Netzpolitik. Wir hatten bereits über eine gemeinsame Anhörung des Rechts- und des Wirtschaftsausschusses zu Softwarepatenten am 13. Mai 2013 berichtet. Am gleichen Tag findet eine Anhörung des Unterausschusses Neue Medien zum Breitbandausbau und zur WLAN-Störerhaftung statt. Am Mittwoch, dem 15.05.2013 veranstaltet der Rechtsausschuss eine Anhörung zum Abmahnwesen und den zahlreichen, hierzu vorgelegten Initiativen.
Am 13.05.2013 veranstalten der Wirtschafts- und der Rechtsausschuss eine gemeinsame Anhörung zum gerade vorgelegtem, interfraktionellem Antrag zur Einschränkung der Patentierung von Computerprogrammen. Die Anhörung wird ab 16:00 Uhr stattfinden und ist öffentlich, das heißt, interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer können sich über das Sekretariat des Rechtsausschusses zur Anhörung anmelden. Derzeit benennen die einzelnen Fraktionen die zur Anhörung einzuladenen Sachverständigen. Als Opposition bemühen wir uns parallel um ein Livestreaming der Sitzung.
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