Der Vertrag von Marrakesch verfolgt das Ziel, Menschen mit Sehbehinderung den Zugang zu Wissen zu erleichtern. Der Vertrag wurde im Juni 2013 abgeschlossen, wartet aber noch immer auf seine Ratifizierung. Damit dieser in Kraft tritt, müssen zwanzig der insgesamt 79 Verhandlungspartner den Vertrag ratifizieren. Bisher haben jedoch erst 16 Länder ratifiziert. Sowohl Deutschland als auch die EU fehlen noch. Sie befinden sich derzeit in einem Rechtsstreit über die Zuständigkeiten. Konstantin fordert Bundesregierung und Kommission auf, ihre Kompetenzstreitigkeiten, im Zuge derer derzeit Millionen sehbehinderter Menschen in Geiselhaft genommen werden, schnellstmöglich zu beenden. Sowohl Kommission als auch Bundesregierung sollten alles daran setzen, dass Sehbehinderten baldmöglichst der lange in Aussicht gestellte, verbesserte Zugang zu Wissen auch tatsächlich ermöglicht wird.
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am 25. Juni geurteilt, dass der Deutsche Bundestag zur Herausgabe von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) nach dem Informataionsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet ist. Seit einiger Zeit sind verschiedene Organisationen bemüht, die abgefragten Ausarbeitungen systematisch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zukünftig wird der Bundestag von sich aus Gutachten unter gewissen Voraussetzungen zugänglich machen. Als Grüne werden wir uns das weitere Vorgehen intensiv begleiten.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Heute freuen wir uns über einen Crosspost von Julia Reda. Julia sitzt für die Piraten im Europaparlament und bearbeitet als Mitglied und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz u.a. den Bereich des Urheberrechts und die hier anstehenden Reformen. Julia berichtet von der anhaltenden Blockade der deutschen Bundesregierung, die Rechte von blinden Menschen bezüglich des Zugangs zu Wissen anzuerkennen und den Vertrag von Marrakesch zu ratifizieren.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages wird am Mittwoch, dem 17. Februar 2016 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber-und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) durchführen. Auf den Seiten des Rechtsausschuss finden sich Informationen für diejenigen, die der Anhörung live beiwohnen wollen.
Mit einiger Verwunderung haben wir den Medien entnommen, dass der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Reform des Telemediengesetzes und der sogenannten Störerhaftung“ in einem mehrseitigen Positionspapier (pdf) geradezu zerrissen hat. Guten Morgen, liebe SPD! Es stellt sich die Frage, welche gesetzgeberischen Folgen nun aus der neu gewonnenen Erkenntnis der Fraktion erwachsen. Schon heute ist das gesamte parlamentarische Verfahren, an dem der „Internet-Ausschuss Digitale Agenda“ übrigens gar nicht beteiligt ist, eine einzige Farce.
Die aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, die Tabea, Konstantin und Renate Künast noch einmal zum hoch umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger gerade erhalten haben, zeigt, dass die Bundesregierung vollkommen strategielos agiert und mittlerweile scheinbar jedewede Handlung in Richtung angekündigter Evaluierung längst eingestellt hat.
Heute hat die EU-Kommission ihr Maßnahmenpaket zur Urheberrechtsreform vorgestellt. Gemeinsam mit Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, hat Tabea das vorgelegte Paket einen ersten Bewertung unterzogen. Angesichts des Stückwerks und des fehlenden Gestaltungswillens der Bundesregierung sowie der Kommission sind nationale und EU-Gerichte mittlerweile die stärksten Reformkräfte des Urheberrechts. Ein Armutszeugnis für den gestalterischen Anspruch der Gesetzgeber. Abgesehen von der verpflichtenden Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, zeigt sich die Bundesregierung klar reformunwillig. EU-Kommission und Bundesregierung picken sich einfachste Aspekte heraus, aber schieben wesentliche Reformen hinaus. Insgesamt sind die vergangenen Jahre trotz großspuriger Ankündigungen verlorene Jahre für die Modernisierung des Urheberrechts.
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