Am 7. November 2016 fand eine öffentlich Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zur Reform zum Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) statt. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschließlich auf die EU Verordnung bezüglich der dort genannten Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. In einem vorherigen Blogpost hatten wir euch alle wichtigen Informationen zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung.
Der Ausschuss Ausschuss Digitale Agenda veranstaltet in jedem Halbjahr drei öffentliche Fachgespräche. Das letzte Fachgespräch fand am 19. Oktober zur "Digitalisierung auf kommunaler Ebene und im ländlichen Raum" statt. Am heutigen Mittwoch findet ein öffentliches Fachgespräch „Digitalisierung und Entwicklungszusammenarbeit“ statt. Fünf Sachverständige werden ab 16 Uhr im Sitzungssaal E 200 des Paul-Löbe-Hauses des Bundestags dieses Thema beleuchten. Ein besonderer Fokus der Anhörung soll auf den Potenzialen der Digitalisierung für die Entwicklungszusammenarbeit, den eingesetzten Tools und dem deutschen Engagement im Bereich digitaler Entwicklungszusammenarbeit liegen. Hier findet Ihr alle Infos.
Das Bundeskabinett hat am 3. August 2016 den Entwurf für ein TKG-Änderungsgesetz beschlossen, mit dem im Wesentlichen die Vorgaben der – von uns Grünen immer wieder als lückenhaft kritisierten - EU-Verordnung zur Netzneutralität und zum Roaming umgesetzt werden sollen. Diese ist zwar nicht umsetzungspflichtig, doch werden zahlreiche Kompetenzen (im Wesentlichen Monitoring und Rechtsdurchsetzung) auf die nationalen Aufsichtsbehörden übertragen, während es den Mitgliedsstaaten auferlegt wird, wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der - häufig unklaren - Verordnung festzulegen. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschließlich auf diese Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. Statt wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung einzuführen, führt der Entwurf der Bundesregierung unzureichende Sanktionen für Verstöße gegen Teilbereiche der Verordnung ein. Ein effektiver Schutz vor dem endgültigen Ausverkauf der Netzneutralität sieht wahrlich anders aus. Einen solchen hat die Bundesregierung immer wieder versprochen und steht hier in der Pflicht. Als Grüne werden wir die Ergebnisse der heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschusses aufgreifen und eine eigene Initiative vorlegen, in der wir konkrete Vorschläge für eine effektive Absicherung der Netzneutralität und zur Sicherung und Stärkung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher machen.
Am 26. September 2016 fand die lang erwartete öffentliche Anhörung des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „BND-Gesetzentwurf“ und eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur zukünftigen Parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste statt. In einem Blogpost hatten wir alle wichtigen Informationen zur Anhörung schon einmal zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung des Innenausschusses.
Die Bundesregierung befindet sich derzeit, drei Jahre nach den ersten Enthüllungen von Edward Snowden, endgültig im Überwachungsrausch. Gestern verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf, der den Bundesnachrichtendienst (BND) sehr weitreichende Befugnisse zubilligt. Während die parlamentarische Kontrolle bewusst umgangen werden soll, soll die Massenüberwachung an der Glasfaser und ein „Abhören unter Freunden“ explizit ermöglicht werden. Verfassungsrechtlich sind die Maßnahmen zumindest hoch umstritten. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede, die er im Zuge der abschließenden 2. und 3. Lesung des „Anti-Terror-Pakets“ am vergangenen Freitag im Bundestag gehalten hat. In ihr hat Konstantin versucht, die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Vorhaben aufzuzeigen. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Der stark zunehmende Einsatz von Robotik, Automatisierung und künstlicher Intelligenz wirft zahlreiche ethische und regulatorische Fragen auf, mit denen sich der Ausschuss „Digitale Agenda“ des Bundestags am 22. Juni 2016 im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs „Auswirkungen der Robotik auf Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft“ beschäftigte. Über das Fachgespräch, die geladenen Sachverständigen, den ihnen übermittelten Fragenkatalog und Stellungnahmen hatten wir in einem Blogbeitrag im Vorfeld ausführlich berichtet. Die Anhörung wurde live gestreamt. Für all diejenigen, die sie nicht live verfolgen konnten, dokumentieren wir an dieser Stelle das Video.
Die Diskussion um die Abschaffung der sogenannten „Störerhaftung“ führen wir seit nunmehr mehreren Jahren. Im Mai 2010 führte eine umstrittene […]
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