Gerade hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Caspar, die schleichende Einführung der automatisierten Gesichtserkennung beanstandet und noch einmal darauf verwiesen, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für die Erstellung biometrischer Gesichtsabdrücke gibt.

Zur Freiheit unserer Demokratie gehört es, öffentliche Räume grundsätzlich unüberwacht nutzen zu können. Die massenhafte und uferlose Speicherung aller im Zuge des G20-Gipfels gefilmten Personen und die im Hintergrund intransparent ablaufende Gesichts-Rasterfahndung birgt besondere Risiken. Sie erfolgt bis heute ohne ausreichende rechtliche Grundlage. Hierauf wurde wiederholt hingewiesen. Wir brauchen dringend eine breite gesellschaftliche Diskussion um die rechtssaatlichen Grenzen des Einsatzes von massenhaften Gesichtsrasterfahndungen in öffentlichen Räumen. Diese verweigert die Bundesregierung bis heute.

Es besteht somit weiterhin die Gefahr, dass durch die schleichende Einführung der intelligenten Videoüberwachung eine Technik eingeführt wird, die das Zeug hat, die relative Anonymität aller Bürgerinnen und Bürger final aufzuheben. Die Einführung einer solchen Infrastruktur, deren Auswirkungen derzeit in China zu beobachten sind, ist, zumal ohne vorausgegangene gesellschaftliche Debatte und Rechtsgrundlage, eines freiheitlichen Rechtsstaats unwürdig.

Die Entscheidung des Hamburger Datenschutzbeauftragten war ebenso richtig wie wichtig. Sie hat gleich in mehrfacher Hinsicht eine große bundes- und europaweite Bedeutung. Denn die eingesetzte Gesichtserkennungssoftware kann im Prinzip auch in Echtzeit rastern. Auch als retrograde massenhafte Auswertung von Videobildern wirft sie zahlreiche, bis heute ungeklärte Rechtsfragen auf. Sie ist deshalb auch völlig zu Recht ebenso umstritten wie die in Berlin-Südkreuz pilotweise eingesetzte Gesichtsrasterung.

Das Vorgehen der Hamburger Datenschutzbehörde belegt auch, dass die Aufsichtsbehörden die ihnen zugewiesene Aufsichtsfunktion und die neuen Bestimmungen der europäischen Datenschutzreform effektiv zu nutzen wissen. Um dieser wichtigen Funktion gerecht zu werden, müssen sie jedoch gänzlich neuen Herausforderungen für Grundrechtsschutz angemessen ausgestattet sein.

Die angesichts neuer Bildauswertungs- und Rasterungstechnologien nicht mehr selbstverständliche Freiheit zu verteidigen und effektiv rechtsstaatlich zu schützen, ist nicht nur Aufgabe der Aufsichtsbehörden, sondern von uns allen. Das muss auch die Bundesregierung endlich erkennen.

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