Am 14. Dezember 2005 stimmte das Europäische Parlament für die Einführung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Zum heutigen 6. Jahrestag der Entscheidung finden bundesweit Aktionen gegen die Vorratsdatenspeicherung statt. Ich unterstütze die Initiatoren in ihrem Anliegen, die Gefährdung der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger durch die verpflichtende Speicherung von sensiblen Kommunikationsdaten für mehrere Monate auf Vorrat aufzuzeigen. Der Bundesregierung muss unmissverständlich klar gemacht werden, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt werden muss. Anlässlich des Aktionstages werden heute bundesweit große "Spinnennetze" aufgehängt, eines davon auch in meinem Wahlkreisbüro.
Eine E-Mail ist technisch kaum besser gesichert als eine Postkarte. Sie kann auf ihrem Weg vom Sender zum Empfänger und in deren Postfächern von Unbefugten eingesehen werden. Um unbefangener sensible Informationen über das Netz auszutauschen, kann man E-Mails und Dateien jedoch verschlüsselt versenden. Gerade für den Kontakt von PolitikerInnen und Parteien mit JournalistInnen oder beispielsweise Whistleblowern ist ein hohes Maß von Vertraulichkeit von Kommunikation wichtig. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und haben uns daher bei der Bundestagsverwaltung und im Ältestenrat dafür eingesetzt, dass der IT-Service des Bundestags die entsprechende Software zukünftig allen Abgeordneten anbietet.
Unter der Überschrift „Schneller Konter“ berichtete die Süddeutsche Zeitung am 31.10.2011 über eine neue Taktik der Polizei gegen gewaltbereite Fußballfans. Da es im direkten Umfeld von Stadien schwer falle, Randalierer aus größeren Fangruppen herauszufischen, greife man seit gut einem Jahr auf eine spezielle Methode zurück, um gezielt zugreifen zu können: Die sogenannte „mobile Massenkontrolle“. Im Zuge dieser werden im Vorfeld von Fußballspielen auf Bahnhöfen große Kontrollpunkte mit mehr als 100 Beamten eingerichtet, an denen „verdächtige Fans“ aussteigen müssen, um nach Feststellung der Personalien fotografiert zu werden. Anhand von Videos, auf denen zum Beispiel Schlägereien bei vergangenen Spielen dokumentiert sind, will die Polizei dann Verdächtige umgehend ermitteln. Zu den im Raum stehenden Fragen hatten wir die Bundesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage befragt. Nun liegen die Antworten vor.
Am 14. Dezember 2005 stimmte das Europäische Parlament für die Einführung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, deren Existenz trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und trotz der Tatsache, dass sich die entsprechende Richtlinie gerade in grundlegender Überarbeitung durch die Europäische Kommission befindet und noch nicht klar ist, wann es zu einer Neuauflage in welcher Form kommt, immer wieder dafür sorgt, dass die Debatte um die Notwendigkeit der Umsetzung der EU-Richtlinie und einer damit einhergehenden Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürgern für 6 Monate auf Vorrat geführt wird. Aktuell verhandelt die schwarz-gelbe Bundesregierung über die Ausgestaltung einer neuerlichen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Auch aus den Ländern sind immer wieder Forderungen nach einer möglichst raschen und umfassenden Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu vernehmen.
Der "Buchreport" hat mich zu unserem - auf der #BDK11 gerade beschlossenen - netzpolitischen Leitantrag und unseren urheberrechtlichen Positionen befragt. An dieser Stelle machen wir aus aktuellem Anlass auf das Interview aufmerksam.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Missstände aufdecken, müssen vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz geschützt werden, wobei auch die Interessen von Arbeitgebern und Behörden nicht außer acht gelassen werden dürfen. Die Grüne Bundestagsfraktion hat versucht, in ihrem Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen (sogenannten Whistleblowern) dies ausgewogen zu berücksichtigen. Unser Gesetzentwurf zum Schutz von HinweisgeberInnen (Whistleblowern) wurde bei einem Fachgespräch angeregt diskutiert. Dabei gab es große Unterstützung und viele wichtige Anregungen.