Die grüne Bundestagsfraktion hat ob der anhaltenden Debatte zur Netzneutralität einen Änderungsantrag für das Telekommunikationsgesetz eingebracht. Über die nun durch die Koalition verabschiedete Minimalregelung zur Netzneutralität geht dieser deutlich hinaus. Wir dokumentieren hier zunächst den Text und stellen ihn der Netzöffentlichkeit zur Diskussion und Verbesserung. Denn nachdem heute die TKG-Novelle in einer unbefriedigenden Fassung verabschiedet wurde, heißt es: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen lädt am 28.10.2011 zwischen 14:00 - 18:00 Uhr zu einem öffentlichem Fachgespräch mit dem Titel "Der virtuelle Patient - Nutzen und Risiken der Informationstechnologie im Gesundheitswesen" ein. Immer wieder kann man eine Diskrepanz zwischen den technischen Möglichkeiten und bestehenden Angeboten sowie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz beobachten. Wie gehen wir mit dieser Diskrepanz um? Reichen die politischen wie rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Welche Modernisierungserfordernisse stellen sich? Diese und andere Fragen wollen wir mit Euch im Rahmen unseres Fachgesprächs diskutieren.
Die Koalition hat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Wirtschaftsausschuss beschlossen, morgen wird das Gesetz im Plenum des Bundestages debattiert. Dabei haben sich die Koalitionsfraktionen offenbar auf Kosten des Datenschutzes und auf Kosten des Rechts auf schnelles Internet für alle geeinigt. Oder, anders gesagt: Die Absage an einen Breitband-Universaldienst ist zwischen Union und FDP gegen den erforderlichen Schutz der Grundrechte verdealt worden.
Die bisherige Informationspolitik der Bundesregierung in Sachen Staatstrojaner ist absolut unzureichend. Die vergangenen Tage haben gezeigt, dass die Bundesregierung nicht imstande ist, die im Raum stehenden Vorwürfe zu entkräften. Die Bundesregierung hat ganz offenkundig auch wenig Interesse daran. Wir haben die Bundesregierung heute aufgefordert, sämtliche Verträge mit Unternehmen, die in den vergangenen Jahren Staatstrojaner an Bundes- und Landesbehörden geliefert haben, in vollem Umfang offenzulegen und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar für seinen Untersuchungsbericht zur Verfügung zu stellen.
Gestern hat google angekündigt, bei dem Dienst google+ zukünftig auch die Verwendung von Pseudonymen auf Google+ möglich sein. Dies war bisher in den AGBs ausgeschlossen worden. Wir freuen uns sehr, dass google offenbar erkannt hat, dass es in Deutschland nicht nur rechtlich geboten ist, eine solche anonyme Nutzung zuzulassen, sondern sich hierdurch auch vielfältige Vorteile für die Nutzerinnen und Nutzer ergeben. Anonymität im Netz erfüllt eine wichtige Schutzfunktion. So kann es keine Reaktion auf die jüngsten Datenschutzlecks sein, die Abschaffung von Anonymität und Pseudonymität im Netz zu fordern, wie es jüngst Innenminister Friedrich erst wieder getan hatte. Im Gegenteil: Die Stärkung sowohl anonymer als auch pseudonymer Angebote muss das Gebot der Stunde sein. Dies hat google nun erfreulicherweise offenbar erkannt.
Gestern noch drückte sich Innenminister Friedrich vor der Debatte im Bundestag. Heute wirft er eine weitere Nebelkerze. Statt gestern zu den Fragen und Vorwürfen zum Bundestrojaner Stellung zu nehmen, lenkt er lieber heute mit einem Schnellschuss von eigenen Versäumnissen ab und schwadroniert über die Einrichtung eines weizeren Komeptenzzentrums, das zukünftig die Software zur Überwachung von Internet-Telefonaten entwickeln soll. Durch Angriffe auf den Chaos Computer Club und das Werfen von Nebelkerzen probiert die Bundesregierung auch weiterhin, das Chaos in den eigenen Reihen zu kaschieren. Der heutige Vorstoß des Ministers verstärkt den Eindruck eines verfassungsrechtlichen Inkompetenzzentrums namens Bundesministerium des Innern weiter.
Die Projektgruppe „Demokratie und Staat“ der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" wird sich am 24. Oktober 2011 mit „Neuen Formen einer digital vernetzten Demokratie“ befassen. Ein Textentwurf von uns Grünen hat die verschiedenen Formen der Vernetzung, Kollaboration und Partizipation sowie die unterschiedlichen Kanäle digitaler Kommunikation dargelegt. Er setzt sich mit den unterschiedlichen Entwicklungen auf diesem Gebiet auseinander und zeigt erste Perspektiven auf. Dieser Text ist Grundlage für die Frage der konkreten Anforderungen an die Gestaltung digitaler politischer Partizipation und geht in diesem Zusammenhang auch auf Richtlinien der OECD zur Umsetzung von Partizipationsvorhaben ein. Wir Grünen nutzen die Möglichkeit, die das Beteiligungstool Adhocracy bietet, um die Texte inhaltlich von allen Interessierten kritisch gegenlesen und bewerten zu lassen. Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
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