Der „Buchreport“ hat mich zu unserem – auf der #BDK11 gerade beschlossenen – netzpolitischen Leitantrag und unseren urheberrechtlichen Positionen befragt. An dieser Stelle machen wir aus aktuellem Anlass auf das Interview aufmerksam.

Die Grünen wollen das Urheberrecht grundlegend reformieren. Trotz heftiger Kritik aus der Kreativindustrie im Vorfeld ihres Kieler Parteitages verabschiedeten die Delegierten einen entsprechenden Leitantrag, wenn auch in abgeschwächter Version. Eine Reform sei nötig, weil die Digitalisierung neue Fragen aufwerfe, erklärt Bundestagsabgeordneter und netzpolitischer Sprecher der Grünen Konstantin von Notz im buchreport-Interview.

Die Grünen wollen eine grundlegende Reform des Urheberrechts. Lassen sie sich von der Piratenpartei vor sich hertreiben?

Überhaupt nicht. Als Partei Bündnis 90/Die Grünen beschäftigen wir uns mit dem Thema des Urheberrechts in der Digitalisierung seit über zehn Jahren. Die Piraten tun nichts anderes als CDU, SPD und FDP: Sie schauen einfach zu, wie durch den technologischen Umbruch Fakten geschaffen werden. Ich kenne jedenfalls keinen einzigen Beschluss der Piratenpartei zum Urheberrecht, der eine belastbare Antwort auf irgendeine relevante Frage geben würde. Wir dagegen suchen nach Lösungen, weil alle Betroffenen mit dem Status quo unzufrieden sind. Es ist eine absurde Situation, dass wir dafür zur Zeit von allen Seiten Prügel beziehen und niemand die anderen Parteien kritisiert, die alles einfach laufen lassen.

Warum wollen Sie durch die Reform des Urheberrechts „Nutzern den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken erleichtern“? Ist er im Internetzeitalter nicht ohnehin so leicht wie nie zuvor?

Eine grundlegende Reform des Urheberrechts ist nötig, weil die Digitalisierung große Probleme bei seiner Durchsetzung aufgeworfen hat: Auf der einen Seite klagen die Kreativen, dass sie zu wenig Geld im Netz verdienen und auf der anderen Seite zeigen 800000 Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverstößen pro Jahr, dass es auch auf Nutzerseite ein relevantes Problem gibt. Wir Grünen wollen ein Urheberrecht, das sowohl dem Interesse der Urheber auf Vergütung als auch dem Interesse der Nutzer auf Zugang zu den Werken Rechnung trägt.

Die Kreativindustrie lehnt eine „Kulturflatrate“ überwiegend ab. Warum sind Sie trotzdem dafür?

In der Vergangenheit war eine Pauschalvergütung häufig eine gute Antwort auf urheberrechtliche Probleme mit der massenhaften Verbreitung von Werken, zum Beispiel durch das Radio oder durch Kopiergeräte. Wir glauben, dass eine Kulturflatrate zwar nicht alle Probleme lösen, aber ein wichtiger Baustein in einem zukünftigen Vergütungssystem sein kann. Angesichts der verbreiteten Unzufriedenheit mit dem Status quo fällt es mir schwer, den Widerstand gegen dieses Modell zu verstehen. Allein mit Repression ist dem Problem der Urheberrechtsverstöße im Netz nicht beizukommen. Pauschalvergütungen könnten deshalb ein interessanter Ansatz sein, um Einkünfte für Kulturschaffende zu generieren. Ein besserer Vorschlag, der keine verfassungsrechtlichen Probleme aufwirft, ist bisher nicht gemacht worden.

Ihre Fraktionskollegin Agnes Krumwiede hat eine Verkürzung der urheberrechtlichen Schutzfristen als „Enteignung der Künstler und ihrer Erben“ bezeichnet. Warum sind sie trotzdem wünschenswert?

Es gibt neben dem Anspruch der Künstler und ihrer Erben auch einen Anspruch der Öffentlichkeit, Kunstwerke nutzen zu können. Auch Konzertpianisten spielen heute gerne Werke an denen das Urheberrecht erloschen ist. Und Urheberrechte werden eben leider oft von Verwertungsgesellschaften zur Monopolisierung von bestimmten Inhalten genutzt. In vielen Fällen sind die Kreativen oder ihre Erben ja faktisch durch Verträge mit Verwertern enteignet. Wir halten es deswegen für prüfenswert, das Urhebervertragsrecht zugunsten der Urheber zu verbessern, und die Übertragung von Verwertungsrechten auf 20 Jahre zu begrenzen. Und wenn Sie mir die spitze Bemerkung erlauben: In der Diskussion darüber wird man dann ja sehen, wen wirklich die Angst vor einer Enteignung der Urheber umtreibt.

Die Grünen fordern auch ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Beiträge, bei deren Entstehung öffentliche Mittel eingesetzt wurden. Verlage, die auf geisteswissenschaftliche Veröffentlichungen spezialisiert sind, beklagen, dass ihnen dadurch die Existenzgrundlage entzogen werde…

Das bezweifle ich. Das würde ja bedeuten, dass die Verlage eingestehen, durch den Einsatz öffentlicher Mittel indirekt subventioniert zu werden. Die Verlage leisten aber einen wichtigen Dienst, indem sie zum Beispiel Qualität und Verbreitung der wissenschaftlichen Beiträge sicherstellen. Ich bin sicher, dass diese Dienstleistungen auch in Zukunft gut vergütet werden, gerade wenn es darum geht, in der Informationsflut bestimmte Standards zu garantieren. In einer Wissensgesellschaft kann man aber den Menschen den freien Zugang zu Informationen, deren Entstehung zum Großteil mit öffentlichen Mitteln finanziert worden sind, nicht vorenthalten. Wie sollte man das begründen?

Die Fragen stellte David Wengenroth. Das vollständige Interview kann auch auf den Seiten des „Buchreport“ noch einmal nachgelesen werden.

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