Unter der Überschrift „Schneller Konter“ berichtete die Süddeutsche Zeitung am 31.10.2011 über eine neue Taktik der Polizei gegen gewaltbereite Fußballfans. Da es im direkten Umfald von Stadien schwer falle, Randalierer aus größeren Fangruppen herauszufischen, greife man seit gut einem Jahr auf eine spezielle Methode zurück, um gezielt zugreifen zu können: Die sogenannte „mobile Massenkontrolle“. Im Zuge dieser werden im Vorfeld von Fußballspielen auf Bahnhöfen große Kontrollpunkte mit mehr als 100 Beamten eingerichtet, an denen „verdächtige Fans“ aussteigen müssen, um nach Feststellung der Personalien fotografiert zu werden. Anhand von Videos, auf denen zum Beispiel Schlägereien bei vergangenen Spielen dokumentiert sind, will die Polizei dann Verdächtige umgehend ermitteln. Zu den im Raum stehenden Fragen, v.a. auch zur In welchen Datenbanken oder Dateien werden die bei den mobilen Massenkontrollen gewonnenen Daten und Fotografien wie lange und auf welcher Rechtsgrundlage gespeichert werden und mit welchen anderen Dateien ein Abgleich vorgenommen wird, haben wir nun die Bundesregierung mit Hilfe einer Kleinen Anfrage befragt?
Es ist eine düstere Zukunft, die die beiden Wirtschaftsredakteure der ZEIT dem Internet in ihrem aktuellen Buch vorhersagen: Bankkonten werden von Hackern leergeräumt, die Stromversorgung ganzer Großstädte wird gekappt, auf Facebook gibt es keine vertrauliche Kommunikation mehr: die Abhängigkeit vom Netz bedrohe unseren Wohlstand, schreiben sie in ihrem neuen Buch „Zeitbombe Internet“. Und die Politik – meinen sie – hätte längst die Kontrolle verloren: Versagen durch Unterlassen. Gleichzeitig unterbreiten die beiden ZEIT-Redakteure konkrete Vorschläge, wie wir „unser“ Internet wieder mitgestalten können: Sie plädieren u.a. für ein Recht auf Anonymität im Internet und und sähen dies gerne gesetzlich verankert. Über diese Forderungen und darüber, ob die Bombe wirklich tickt und wie wir ggf. die Kontrolle zurückgewinnen könnten, sofern wir sie verloren haben, diskutieren die Grünen des Kreisverbandes München-Stadt mit interessanten Gästen und laden alle Interessierten herzlich hierzu ein.
Missstände in Unternehmen oder Institutionen werden in vielen Fällen erst durch Hinweise einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (sogenannter „Whistleblowern“) aufgedeckt. Dennoch drohen Beschäftigten, die solche Missstände publik machen, häufig arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen. Hierdurch entsteht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Gewissenskonflikt, der durch die gesetzliche Verankerung des Whistleblower-Schutzes aufgelöst werden kann. Als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen reagieren wir auf dieses Schutzbedürfnis und wollen in Kürze eine eigene Gesetzesvorlage zur Verbesserung des Schutzes von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern in den Bundestag einbringen, die Änderungen sowohl im Arbeits- als auch im Beamtenrecht vorsieht. Am 30.11.2011 veranstaltet die Grüne Bundestagsfraktion ein öffentliches Fachgespräch zum Schutz von Whistleblowern und lädt alle Interessierten hierzu ein.
Die Demokratisierungswelle, die die Länder des Nahen und Mittleren Ostens und Nordafrikas seit einigen Monaten erfasst hat, hat auch die Debatte um die demokratiefördernde Wirkung des Internets neu befeuert. Im Zuge dieser Debatte sind auch diejenigen, deren Unternehmen die Technik liefern, die dazu beiträgt, Kommunikation via E-Mail, in sozialen Netzwerken und in Blogs zu manipulieren oder gar ganz verstummen zu lassen, in den letzten Monaten wieder verstärkt in den Fokus gerückt – und das ist gut so. Während das Europäische Parlament den Sacharow-Preises für geistige Freiheit 2011 an eine Gruppe von fünf Aktivisten des Arabischen Frühlings, die ihr Leben im Kampf für Demokratie, Grundrechte und Würde aufs Spiel gesetzt haben, bekannt gegeben hat, wird die Bundesregierung noch immer nicht tätig – ganz im Gegenteil. Vor wenigen Tagen berichtete Spiegel Online, dass die Bundesregierung in einem Schreiben an die Europäische Kommission vom 27. Oktober 2011 bezüglich der Überarbeitung der Rüstungsexportrichtlinien vor allem die Interessen der deutschen Wirtschaft betont. Durch eine Kleine Anfrage fordern wir nun die Bundesregierung noch einmal mit Nachdruck dazu auf, hier endlich tätig zu werden und tatsächlich eine dringend angeratene Reform der aus heutiger Sicht überholten Rüstungsexportrichtlinien vorzunehmen und auch „Dual-use-Güter“ und entsprechende Techniken zur Störung von Telekommunikationsdiensten und zur Überwachung und Unterbrechung des Internetverkehrs in die Bestimmungen aufzunehmen.
Am gestrigen Donnerstag debattierte der Deutsche Bundestag erneut über die geplanten Abkommen der EU mit den USA und Australien zur Speicherung von Fluggastdaten (PNR = Passenger Name Record). Das Thema Flugastdatenabkommen bearbeiten wir Grünen sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Europäischen Parlament seit langem intensiv. Gegenstand der gestrigen Debatte war u.a. ein von uns in den Bundestag eingebrachter Antrag mit dem Titel „Gutachten über die geplante EU-Fluggasdaten-Abkommen mit den USA und Australien beim Gerichtshof der Europäischen Union einholen“ mit dem wir die Bundesregierung auffordern, die nach wie vor im Raum stehenden und von zahlreichen wissenschaftlichen Diensten mittlerweile bestätigten, erheblichen Bedenken hinsichtlich der rechtskonformen Ausgestaltung der Abkommen endlich ernst zu nehmen und die Rechtskonformität der geplanten Abkommen mit den USA und Australien noch einmal vom Gerichtshof der Europäischen Union überprüfen zu lassen. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal meine gestrige Protokollrede.