Die Enquete-Kommission hat sich das Ziel gesetzt, die Bürgerinnen und Bürger umfassend in die eigene Arbeit einzubeziehen. Bereits im vom Parlament beschlossenen Einsetzungsantrag, aber auch später in mehreren Beschlüssen der Enquete wurde dieser Wille deutlich zum Ausdruck gebracht. Nach anfänglichen Schwierigkeiten ist es der Kommission mittlerweile gelungen, das Beteiligungstool Adhocracy für die Arbeit der Enquete und der einzelnen Projektgruppen zu installieren. Mit dem Modell der Beteiligung des "18. Sachverständigen" sollen die Partizipationsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger an parlamentarischen Prozessen im Rahmen der Arbeit der Enquete erprobt werden. Für all diejenigen, die sich bislang noch nicht dazu durchringen konnten, sich an den Diskussionen zu beteiligen, haben wir nun noch einmal ein "How-to"-Video erstellt. Auch hier wollen wir noch einmal die wichtigsten Punkte kurz erläutern.
Die Demokratisierungswelle, die die Länder des Nahen und Mittleren Ostens und Nordafrikas seit einigen Monaten erfasst hat, hat auch die Debatte um die demokratiefördernde Wirkung des Internets neu befeuert. Im Zuge dieser Debatte sind auch diejenigen, deren Unternehmen die Technik liefert, die dazu beiträgt, Kommunikation in sozialen Netzwerken, auf Twitter und in Blogs zu manipulieren oder gar ganz verstummen zu lassen, wieder verstärkt in den Fokus gerückt – und das ist gut so. In einer schriftlichen Frage habe ich die Bundesregierung nach ihrer Position befragt.
Die Bundesregierung hat beim EU-Rat Justiz und Inneres am 11. April keine grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Richtlinienvorschlag über die Vorratsspeicherung und Verwendung von Fluggastdatensätzen geltend gemacht. Das ist untragbar angesichts der jüngsten Verfassungsrechtsprechung und der deutlichen Kritik von Bundestag und Bundesrat.
Vor einigen Wochen wurden interne Dokumente geleakt, die zeigten, dass das Auswärtige Amt seine IT-Systeme seit Herbst letzten Jahres aufwändig auf die in der Bundesverwaltung dominierende Windows-Software umrüstet. Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion bestätigte dieses Vorgehen. Wir haben daher eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um weitergehende Antworten bezüglich des Umschwenkens des Auswärtigen Amtes im Speziellen, aber auch zum aktuellen Stand der IT-Strategie der Bundesregierung und der Rolle Freier Software im Allgemeinen zu bekommen.
ELENA, das war direkt nach dem Start des Verfahrens klar, ist vollkommen aus dem Ruder gelaufen, sowohl was die zu übermittelnden Daten, als auch was die Kosten des Verfahrens angeht. Beides haben wir bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes beklagt. Die Bundesregierung hat sämtliche unserer Bedenken in den Wind geschlagen und im Zuge eines durchsichtigen Täuschungsmanövers die verfassungsrechtlichen Bedenken noch verstärkt. Da sie seit Monaten untätig ist, haben wir nun einen zweiten Antrag gestellt. In ihm fordern wir die Bundesregierung auf, die bei ELENA nach wie vor bestehende Meldepflicht aufzuheben und die Beschäftigtendaten umgehend zu löschen.
Als Public Private Partnership PPP gelten Projektrealisierungen vor allem öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen mit sogenannten privaten Partnern, sprich der freien Wirtschaft. Häufig werden sie im Bereich des Verkehrswesens angewendet. Das Modell der PPPs findet häufig deswegen Anwendung, weil sich die zuständigen öffentlichen Träger, zum Beispiel verschuldete Gemeinden, auf diesem Weg eine Finanzierung ohne teuren Bankkredit ermöglichen wollen. Diese Rechnung geht aber oftmals nicht auf: In vielen Fällen zahlen die öffentlichen Träger drauf, weil sie beispielsweise über Gebühr auf Einnahmen verzichten müssen (z. B. bei der LKW-Maut) oder weil die Privaten auf der Grundlage schlechter Verträge minderwertige Leistungen erbringen und dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Die öffentliche Hand, also der Steuerzahler, bleibt dann auf den Kosten sitzen. Zusammen mit meinem Kollegen Anton Hofreiter habe ich deshalb einen Antrag "Transparenz in Public Private Partnerships" (BT-Drs. 5285) gestellt, um so die Transparenz von PPPs auf Bundesebene zu verbessern.
Derzeit sieht es so aus, als sei die schwarz-gelbe Koalition in Sachen Netzsperren endlich zur Vernunft gekommen. Die Entscheidung der Bundesregierung war überfällig. Die Erkenntnisse aus den zahlreichen Diskussionen der vergangenen Monate haben endgültig belegt: Netzsperren sind kein probates Mittel, die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Internet zu unterbinden. Im Gegenteil: Sie sind kontraproduktiv, verleiten zur Untätigkeit und verdecken die Sicht auf eine dringend benötigte mehrdimensionale Gesamtstrategie für den Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.
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