Heute war das transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika, auch bekannt unter TAFTA, Gegenstand der Verhandlungen im Plenum des Europäischen Parlaments. Im Zuge der Verhandlungen wurde mit großer Mehrheit eine Resolution verabschiedet, nach der sich die Europäische Kommission dafür einsetzen soll, dass das zu verhandelnde Abkommen auch „einen starken Schutz der Rechte des geistigen Eigentums beinhalten“ soll. Durch ihre Zustimmung geben Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen der Kommission grünes Licht für die weiteren Verhandlungen – und wiederholen die gleichen Fehler, die bei ACTA schon einmal gemacht wurden.
Derzeit droht die schwarz-gelbe Bundesregierung beim TAFTA-Abkommen exakt die gleichen Fehler zu wiederholen, die sie beim letztendlich gescheiterten ACTA-Abkommen bereits gemacht hat. Erneut mangelt es eklatant an Transparenz der Verhandlungen und einer zivilgesellschaftlichen Beteiligung. Trotz mehrfacher Nachfragen und anderslautender Beteuerung, sich diesmal für Transparenz und zivilgesellschaftliche Beteiligung einsetzen zu wollen, zeugen die Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Nachfragen Konstantins vom genauen Gegenteil. Scheinbar will die Bundesregierung die bei ACTA begangenen Fehler auch bei TAFTA noch einmal wiederholen.
Wir Grüne zählen mittlerweile über 60.000 Mitglieder – Tendenz steigend – und bei uns zählt jedes Mitglied. Mit unserem grünen Mitgliederentscheid machen wir da weiter, wo wir mit unserer Urwahl der SpitzenkandidatInnen der Bundestagswahl aufgehört haben. Alle grünen Mitglieder entscheiden, welche konkreten Projekte wir in den Mittelpunkt rücken und bei einer Regierungsbeteiligung als Erstes angehen.
Nach der Antwort auf eine erste schriftliche Frage von Konstantin schien es zunächst so, als hätte die schwarz-gelbe Bundesregierung aus den von ihr bei ACTA gemachten Fehlern nichts gelernt. So verwies sie, obwohl bereits ein entsprechendes Verhandlunmgsmandat vorlag, blumig darauf, dass hohe Schutzstandards im Bereich des Urheberrechts im Interesse der deutschen Wirtschaft seien und ließ wenig Symphatien für mehr Transparenz und eine Beteiligung der Zivilgesellschaft am weiteren Verhandlungsprozess erkennen. Erst durch eine weitere schriftliche Nachfrage scheint es innerhalb der Bundesregierung - wenn auch langsam - zu einem gewissen Umdenken zu kommen. Das ist zu begrüßen. Das weitere Vorgehen von CDU/CSU und FDP in Sachen TAFTA werden wir aufmerksam verfolgen.
Seit langem setzen wir uns als Grüne dafür ein, dass die Netzneutralität als eines der Prinzipien, die den Erfolg des Internets, wie wir es heute kennen, überhaupt erst ermöglicht haben, gesetzlich festgeschrieben und gesichert wird. Die Bundesnetzagentur hat nun dazu aufgerufen, sich als Nutzerinnen und Nutzer an einer bundesweiten Messkampagne zu beteiligen, um so Verstößen auf die Spur zu kommen. Als Grüne Bundestagsfraktion fordern wir dazu auf, sich an dem Test zu beteiligen, um so ein fundierteres Bild von etwaigen Verstößen gegen das Prinzip der Netzneutralität zu bekommen.
Die Bundesregierung scheint aus den Erfahrungen im Zuge der Verhandlungen des sogenannten, letztendlich gescheiterten ACTA-Abkommens wenig gelernt zu haben. Maßgeblich für dessen Scheitern war eine absolut unzureichende Transprarenz der Verhandlungen und eine mangelnde Beteiligung der nationalen Parlamente sowie der Zivilgesellschaft. Nun stehen die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika vor der Tür. Auf meine Frage, ob sie über den Inhalt eines ersten Entwurfs des Verhandlungsmandats berichten kann, schweigt sich die Bundesregierung aus und verweist stattdessen nebulös auf andere Abkommen der EU mit Drittstaaten. Die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage lässt nur einen Schluss zu: Die Bundesregierung scheint bei dem neuen Abkommen die gleichen Fehler machen zu wollen, wie sie sie bereits bei ACTA gemacht hat.
Wir Grüne unterstützen den Document Freedom Day und setzen uns dafür ein, dass Informationen gleichberechtigt allen Bürgerinnen und Bürgern offen und frei zur Verfügung gestellt werden. Denn Transparenz und Zugang zu Informationen sind notwendige Voraussetzung für die Meinungs- und Willensbildung und notwendige Voraussetzung für Partizipation, Teilhabe und Mitbestimmung in einer modernen und lebendigen Demokratie.
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