Datenschutz und Bürgerrechte sind Grundpfeiler unserer Demokratie. Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 wurde die damalige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Dies war ein großer Erfolg für die Bürgerrechtsbewegung, mit der wir gemeinsam in Karlsruhe geklagt haben.
Eine netzpolitisch hochspannende Woche geht langsam zu Ende. Während heute in den Landtagen über den Jugendmedienschutzstaats-Vertrag debattiert wurde, wird auch der Bundestag über zwei netzpolitische Themen diskutieren: Gegen 17:15 Uhr steht die abschließende Beratung über den grünen Antrag „Keine Vorratsdatenspeicherung über den Umweg Europa“ auf der Tagesordnung. Gegen 19:15 Uhr debattiert der Bundestag dann über den interfraktionellen Antrag zum 22. Tätigkeitsbericht von Peter Schaar. Gerade die zeitliche Nähe der Debatten über beide Anträge lässt auf spannende Debatten hoffen.
PR-Farce, Schmalspur statt Breitband, warme Worte für Branchenriesen – die Welle der Kritik an den IT-Gipfeln der Bundesregierung schlägt hoch. Auch in Dresden ließen sich die netzpolitischen Versäumnisse des notorisch zerstrittenen Kabinetts nur notdürftig übertünchen.
Angebliche Anschlagsdrohungen, neue Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung, Ideen zur Umgestaltung der Sicherheitsbehörden: Was ist von der aufgeheizten Anti-Terror-Diskussion zu halten?
Aufgrund der aktuellen Terrorwarnungen sind wieder reflexhaft Rufe nach der Vorratsdatenspeicherung zu vernehmen. Doch auch ohne Terrorwarnungen würde aktuell über die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, deren Evaluierung und mögliche Alternativen zur Strafverfolgung im Internet diskutiert. Auf der Suche nach bürgerrechtsfreundlichen Alternativen wird dabei vor allem ein „Quick Freeze“-Verfahren diskutiert. Da die Begrifflichkeiten derzeit oftmals unklar erscheinen, versuchen wir hier die Begriffe Quick Freeze, Quick Freeze XL und Vorratsdatenspeicherung Light zu entwirren.
Am 25. Oktober 2010 findet im Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestages ein Expertengespräch mit Sachverständigen zum Thema „Kampf gegen Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: Technische und organisatorisch Fragen“ statt. Die Anhörung ist öffentlich. Gäste können sich hier anmelden.
Vor dem Hintergrund, dass sie oftmals schwerwiegende Eingriffe durch staatliche Sicherheitsbehörden in empfindliche Bereiche der persönlichen Lebensgestaltung beinhalten, müssen sich Sicherheitsgesetze besonders strikt an verfassungsrechtlichen Vorgaben halten. Gerade im Bereich der Sicherheitspolitik sind besondere Sorgfalt und Zurückhaltung - sowohl seitens der Gesetzgebung, als auch bei der Gesetzesanwendung - von elementarer Bedeutung.
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