Die Verwendung von Daten des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA durch den britischen Partnerdienst GCHQ war illegal. Das hat das britische Geheim-Gericht Investigatory Powers Tribunal  heute in einem ebenso überraschenden wie hoffentlich richtungsweisenden Urteil entschieden. Das Gericht stellte fest, dass der Zugriff auf Daten aus den Programmen PRISM und UPSTREAM bis Dezember 2014 illegal war. Hintergrundinfos zum Urteil findet Ihr u.a. auf netzpolitik.org.

Wir begrüßen die Entscheidung des britischen Gerichts ausdrücklich. Sie stellt einen ersten wichtigen Erfolg für die Bürgerrechte aller Europäerinnen und Europäer dar. Das Gericht hat zumindest für die Vergangenheit bestätigt, dass die Praxis der Zusammenarbeit der Geheimdienste von Großbritannien und den USA, GCHQ und NSA, illegal war und gegen geltendes Menschenrecht verstieß.

Das Urteil muss nun auch zwingend Konsequenzen hinsichtlich noch laufender Programme nach sich ziehen. Wir hoffen auf den Erfolg der dagegen bereits anhängigen und weiterer angekündigter Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Aus unserer Sicht ist auch äußerst fraglich, ob die derzeit noch laufenden Massenüberwachungs-Programme mit grundlegenden rechtsstaatlichen Werten und geltenden Menschenrechten zu vereinbaren sind.

Für die bundesdeutschen Geheimdienste stellt sich nunmehr noch dringlicher die Frage, inwiefern die pauschale Entgegennahme von Daten von GCHQ und NSA ebenfalls illegal und verfassungswidrig ist. Die Bundesregierung muss hier umgehend Klarheit über das genaue Ausmaß der Kooperation und die Rechtsgrundlagen schaffen.

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