In den letzten Tagen überschlagen sich die Entwicklungen in der Causa Prism. Wir haben hier wiederholt auf Reden, Interviews und Artikel, die ich zu dem Überwachungsprogramm der NSA in den letzten Tagen verfasst habe. Hier findet Ihr eine Übersicht unserer Aktivitäten zu PRISM. An dieser Stelle möchte ich Euch auf einen Artikel von mir, der in der heutigen Ausgabe der Berliner Zeitung erschienen ist, aufmerksam machen. Den Originalbeitrag findet Ihr auf den Seiten der Berliner Zeitung. Über Eure Kritik und Anregungen freue ich mich.

Totale Internetkontrolle

von Konstantin von Notz

Prism und der amerikanische Geheimdienst NSA: Barack Obamas Überwachungs- und Schnüffelprogramm bedroht unsere Freiheit und Demokratie. Der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz (Bündnis 90 / Die Grünen) warnt vor der Abschaffung des Rechtsstaats.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Keine Phrase hatte wegen ihrer Trivialität über die Jahre mehr genervt. Sie war die Chiffre für all diejenigen, die meinten, über das Internet herziehen zu dürfen. Jetzt müssen wir sie selbst wiederholen.

Denn jetzt ist zur Gewissheit geworden, was lange Zeit nur Gerücht war: Die US-amerikanische Geheimdienstbehörde National Security Agency (NSA) betreibt mit „Prism“ die weitgehend totale Überwachung unserer digitalen Kommunikation. Dabei zeigen die nun bekannt gewordenen, internen Kartenübersichten der Aktivitäten des NSA, dass die meisten der in Europa abgesaugten Daten aus Deutschland kommen. Die sich heute zu Millionen im Internet bewegenden Bundesbürger sind nicht nur gelegentliche Opfer, sie sind priorisiertes Ziel einer völlig uferlosen Überwachung. Und inzwischen geben immer mehr Länder zu, auf die Daten der NSA zuzugreifen oder gar selbst vergleichbare Auswertungen durchzuführen.

Die rechtlichen Vorkehrungen für das Prism-Programm sind so dünn, dass wir es mit einer rechtsstaatlichen Farce zu tun haben. Irritierend für unser Rechtsstaatsverständnis sind dabei nicht nur die für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen und einsehbaren Gerichtsbeschlüsse des US-Geheimgerichts, das eine Überwachung überhaupt anordnet, sondern auch dessen weitergehende Beschlüsse, die eine pauschale Überwachung des Internets für den Zeitraum von gleich einem ganzen Jahr anordnen. Diese Anlasslosigkeit und Streubreite wirft die Frage auf, ob wir uns in Zukunft der klassische Freiheit-versus-Sicherheit-Debatte nicht gleich sparen können. Gestiegene Sicherheitserwartungen veranlassen die Industriestaaten, unter Verweis auf Terror oder organisierte Kriminalität bestehende nationale Rechtsbindungen zu schleifen. Auch wenn Programme wie Prism weder den „Schuhbomber“ noch die Attentäter von Boston aufgehalten haben. Auch wenn die Sicherheitsbehörden in Daten ersaufen. Doch die präventive Vorsorgelogik des Risikodenkens nagt weiter an den Fundamenten des Rechtsstaats.

Aushöhlung des Grundrechtsschutz

Wir befinden uns mitten im Endspiel dieses zentralen Konflikts unserer Demokratien. Prism muss in Europa und den USA der Wendepunkt einer Debatte sein, die in den letzten zwölf Jahren nur eine Richtung kannte: Die Einschränkung der Freiheitsrechte und den Ausbau von oftmals unverhältnismäßigen Sicherheitsgesetzen. Verlieren wir, steht die Vertraulichkeit der Kommunikation ganz offiziell unter NSA-Vorbehalt, über den Umweg der Geheimdienste könnte jede rechtliche Bindung unterlaufen werden.

Für die Kommunikation im Internet wird deutlich: Dort droht eine völlige Aushöhlung des Grundrechtsschutzes. Die Vertraulichkeit der Kommunikation, die es eigentlich angesichts der zunehmenden Verlagerung ins Digitale massiv auszubauen und verfassungsrechtlich zu konkretisieren gälte, wäre obsolet. Nationalstaaten erstrecken die Anwendung ihrer Grundrechtskataloge regelmäßig nicht oder nur unvollständig auf Ausländer. Im scheinbar staatenlosen Raum der Internetdienste gilt in Sachen Überwachung deshalb die Herrschaft des Staates, an dem die Server lokalisiert werden. Zum Beispiel musste im Falle des Zugriffs des FBI auf die Finanztransaktionsdaten von SWIFT deshalb auch die Serverinfrastruktur nach Europa verlagert werden. Das erscheint als Lösung für die Gesamtheit der Unternehmen des Silicon Valley unrealistisch.

Prism zwingt die EU und die internationale Staatengemeinschaft in die Entscheidung: Ohne eine klare Position zu Prism und zur Überwachungsagenda Washingtons droht die nach unserer Verfassung vorgegebene Antinomie aus Freiheit und Sicherheit in sich zusammen zu fallen. Denn welchen Wert haben Telekommunikationsgeheimnis und Datenschutz noch, wenn diese im Internet als der heute vorherrschenden Kommunikations-Infrastruktur ganz offiziell unter einem totalen Mitlesevorbehalt stehen? Steht die internationale Geheimdienstcommunity nicht längst in einer Art Ringtausch mit den USA um die Erkenntnisse auch aus diesem Programm, wird also längst schon über den Umweg USA ermittelt? Dafür existiert kein Rechtsschutz. Kein Gericht der Welt wird diesen Freiheitsverlust wieder wettmachen können, schon mangels Zuständigkeit nicht.

Datenschutz nicht glaubwürdig

Das derzeitige Internet und dessen zentrale Dienste werden von wenigen US-Unternehmen dominiert. Schon deren eigene Geschäftsmodelle sind auf den Datenschutz wenig bis gar nicht gut zu sprechen. Sie operieren äußerst konspirativ, wenn es darum geht, Einblicke in die Art und Weise der Ausspähung und Auswertung des Kundenverhaltens zu geben. Mit ihrem Wissen über ihre Kunden weltweit haben die großen Player das Werbegeschäft revolutioniert und erzielen mit den abgeschöpften Informationen Milliardenumsätze. Ihre Glaubwürdigkeit in Sachen Datenschutz ist dürftig, weshalb gerade sie der Hauptgrund für die aktuellen Regelungsanstrengungen der EU-Datenschutzreform sind. Für diese Unternehmen wird es nun eng: Denn schon nach geltendem europäischem Datenschutzrecht handelt es sich bei einer solch uferlosen Weitergabe von Daten um (unberechtigte) Datenübermittlungen von Kundendaten an unbefugte Dritte; eine Verschärfung des Rechts brächte sie richtig in die Bredouille.

Die Wiederherstellung der Herrschaft des Rechts verlangt vielschichtige Antworten. Demokratien brauchen vor allem Transparenz. Die Parallelwelten der Geheimdienste und Sicherheitsapparate machen deshalb neben anderen Maßnahmen auch einen effektiven Whistleblowerschutz dringlich. Nur in der Öffentlichkeit werden die drängenden Wertungsfragen verhandelbar. Die Globalität des Kommunikationsraums und seine Gefährdung durch staatliche wie private Erfassung und Rasterung verlangt die verstärkte Aufnahme der Kommunikationsgrundrechte auch in den Menschenrechtsdiskurs.

Die Bundesregierung hat den Datenschutz sträflichst vernachlässigt. Sie hat kein Konzept für das zentrale Grundrecht im Internetzeitalter. Welchen Bestand kann das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen vor dem Hintergrund einer derart maßlosen Überwachung haben? Diese Datenschutz-Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sollte ja eigentlich europäischen Unternehmen ermöglichen, personenbezogene Daten legal in die USA zu übermitteln: Aber sind Vertragsbeziehungen mit den überwachten Unternehmen nicht per se datenschutzwidrig? Die Justizministerin schreibt Medienbeiträge, aber die von ihr eigentlich anzumahnende Einhaltung der förmlichen Rechtshilfeabkommen bleibt unerwähnt. Deutschland muss jetzt zum Motor bei der zügigen Umsetzung der EU-Datenschutzreform werden. Europa muss um den Bestand seiner Verfassungskulturen kämpfen, damit dieses Endspiel noch im Sinne der Freiheit gewendet werden kann.

Konstantin von Notz ist Mitglied des Deutschen Bundestages und innen- sowie netzpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. Er war Obmann seiner Fraktion in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“.

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